Bei einer von der Baubehörde in Anwesenheit eines Amtssachverständigen des Bezirksbauamtes am 18. Juni 1991 durchgeführten Besichtigung an Ort und Stelle wurden nachstehende Feststellungen getroffen: Zwischen den Wohnhäusern Passauer Straße 129a (Wohnhaus des Beschwerdeführers) und Passauer Straße 236 wurde auf der Parzelle 45/3, KG Schärding-Vorstadt, eine Holzriegelwand mit einer Länge von 6,50 m und einer Höhe von 5 m errichtet. Die senkrecht tragenden Konstruktionsteile wurden in ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauO OÖ 1976 §61 Abs1;BauRallg;BauV OÖ 1985 §95 Abs1 litc;BauV OÖ 1985 §95 Abs2;BauV OÖ 1985 §95 Abs5;
Rechtssatz: Es ist bei Erlassung eines Bese... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 9. August 1988 suchte der mitbeteiligte Kleingartenverein um die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Dauerkleingartenanlage auf den Grundstücken Nr. 630 und 620/3 (in der Folge ergänzt um das Grundstück 620/53) an. Diese Grundstücke gehören der mitbeteiligten Stadtgemeinde Linz (EZ 486 KG X) und befinden sich zwischen dem D-Bach und der H-Straße. Auf diesem 8050 m2 großen Gelände ist die Errichtung von 31 Kleingartenhäusern vorgesehen. Nach der Baubeschre... mehr lesen...
Index: L70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82104 Kleingarten OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauV OÖ 1985 §95 Abs1;BauV OÖ 1985;DauerkleingartenG OÖ 1983 §1 Abs2;DauerkleingartenG OÖ 1983 §6 Abs3;
Rechtssatz: Von der Verweisung im § 1 Abs 2 DauerkleingartenG wird auch die OÖ BauV 1985 erfaßt. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. April 1988, Zl. 87/05/0157, zu verweisen, mit dem der damals angefochtene Bescheid der Oö. Landesregierung betreffend einen baupolizeilichen Beseitigungsauftrag wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat damals die auch den Gegenstand des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildende Holzwand als bewilligungspflichtig beurteilt, allerdings entgegen... mehr lesen...
Index: L70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauV OÖ 1985 §95 Abs1;BauV OÖ 1985 §95 Abs5;GewO 1973 §77 Abs1;
Rechtssatz: Da im Beschwerdefall eine Holzwand Gegenstand des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens ist, sind die Verwaltungsbehörden zu Recht davon ausgegan... mehr lesen...