1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. September 2019 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe am 23. Jänner 2019 um 15:56 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einem näher genannten Ort die in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) um 46 km/h überschritten. Er habe dadurch § 52 lit. a Z 10a StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 2d StVO eine Geldstrafe ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E15202000E3R E19400000001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Auskunftspflicht10/10 Datenschutz10/10 Grundrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: DSGDSG §4 Abs3EURallgStGB §32StGB §33StGB §33 Abs1 Z2StGB §34StGB §35StVO 1960 §96 Abs7VStG §19VStG §26 Abs1VStG §55VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38VwRallg32016R0679 Datenschutz-GrundV Art6 Abs1 lite32016R0679 Datensc... mehr lesen...
Mit dem an das Landesgendarmeriekommando für Tirol (kurz: LGK) gerichteten Antrag vom 14. Februar 2005 begehrte der Beschwerdeführer sämtliche zu seiner Person automationsunterstützt oder konventionell verarbeitete Daten im Zusammenhang mit einer bestimmten Art von strafbaren Handlungen im Jahr 2001 zu löschen und sowohl die Empfänger der Daten als auch ihn zu verständigen. Mit Erledigung vom 8. April 2005 erwiderte das LGK dem Beschwerdeführer, die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (ku... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Datenschutz41/01 Sicherheitsrecht
Norm: DSG 2000;SPG 1991 §51 Abs2 idF 2002/I/104;SPG 1991 §63 idF 2002/I/104;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 63 SPG ergibt sich hinsichtlich personenbezogener Daten kein selbständig mit Beschwerde an die Datenschutzkommission verfolgbares Recht der betroffenen Person, und es sind vielmehr die Bestimmungen des DSG 2000 maßgeblich (Hinweis E vom... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen eine Berufungsentscheidung, die die Zurückweisung eines Antrages auf Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 14 und 15 Datenschutzgesetz sowie Aussetzung des Verwaltungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 3 Datenschutzgesetz betrifft. Dieser Beschwerde kann die beantragte aufschiebende Wirkung schon deshalb nicht zuerkannt werden, weil ein derartiger Bescheid einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich ist (vgl. die Judikaturhinwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Datenschutz
Norm: DSG 1978 §14;DSG 1978 §15;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Datenschutz - Der Beschwerde gegen eine Berufungsentscheidung, die die Zurückweisung eines Abtrages auf Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 14 und 15 Datenschutzgesetz sowie Aussetzung des Verwaltungsverfahrens gemäß § 14 Abs 3 Datenschutzgesetz betrifft, kann die beantragte aufschieb... mehr lesen...