RS Vwgh 1990/6/5 AW 90/14/0008

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Veröffentlicht am 05.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Datenschutz

Norm

DSG 1978 §14;
DSG 1978 §15;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Datenschutz - Der Beschwerde gegen eine Berufungsentscheidung, die die Zurückweisung eines Abtrages auf Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 14 und 15 Datenschutzgesetz sowie Aussetzung des Verwaltungsverfahrens gemäß § 14 Abs 3 Datenschutzgesetz betrifft, kann die beantragte aufschiebende Wirkung schon deshalb nicht zuerkannt werden, weil ein derartiger Bescheid einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG nicht zugänglich ist.

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140008.A01

Im RIS seit

05.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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