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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DSG 1978 §14;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Datenschutz - Der Beschwerde gegen eine Berufungsentscheidung, die die Zurückweisung eines Abtrages auf Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 14 und 15 Datenschutzgesetz sowie Aussetzung des Verwaltungsverfahrens gemäß § 14 Abs 3 Datenschutzgesetz betrifft, kann die beantragte aufschiebende Wirkung schon deshalb nicht zuerkannt werden, weil ein derartiger Bescheid einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG nicht zugänglich ist.
Schlagworte
Nichtvollstreckbare Bescheide VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140008.A01Im RIS seit
05.06.1990