Begründung: Die klagende Partei begehrt von den Beklagten als eingeantwortete Erben nach dem am 6. 1. 1998 verstorbenen Versicherten Josef S***** zur ungeteilten Hand die Zahlung des Betrages von S 2.698,50 sA als Pflegegeldübergenuss des Versicherten. Sie hätten die unbedingte Erbserklärung abgegeben, sodass sie für die Verbindlichkeiten des verstorbenen Versicherten gemäß § 801 ABGB haften. Der Versicherte habe Pflegegeld bezogen. Infolge seines Todes am 6. 1. 1998 und des be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits im Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. 2. 1999 dargelegt wurde, betrifft das hier zu beurteilende Klagebegehren nur die Frage der Verpflichtung zum Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung (§ 65 Abs 1 Z 2 ASGG), sodaß die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig ist. Das Berufungsgericht hat mit Beschluß vom 16. 3. 1999 sein Urteil du... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15.April 1996 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei "als Träger der Sozialhilfe" die Zahlung von S 84.056,20 sA aus dem Titel der Rückforderung von zu Unrecht bezogener Ausgleichszulage des bei der klagenden Partei versicherten Waisenpensionisten Franz K*****, die der beklagten Partei für den Zeitraum 1990 und 1991 in der Klagshöhe zugekommen sei. Dazu erstattete die klagende Par... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 ff GASGG §65 Abs1 Z2ASVG §107BSVG §72
Rechtssatz: Nicht jede Person, die eine Leistung eines Sozialversicherungsträgers in Empfang genommen hat, wird automatisch der Regelung des § 107 ASVG bzw des § 72 BSVG unterstellt. Ersatzpflichtig ist vielmehr außer dem Anspruchsberechtigten (Versicherten) selbst nur ein "sonstiger Leistungsempfänger im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, auf den gewisse Individualisierungsmerkmale zutre... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z2ASGG §69ASVG §107ASVG §367 Abs1ASVG §367 Abs2BSVG §72BSVG §173 Abs3
Rechtssatz: Der Versicherungsträger kann zu Unrecht erbrachte Geldleistungen auf Grund der einschlägigen Rückforderungsnormen (hier: § 72 BSVG) zurückfordern, auch wenn die Leistungen im Wege der Legalzession (hier: an den Sozialhilfeträger) erbracht wurden. Eine gerichtliche Geltendmachung dieses Anspruchs setzt die vorausgegangene Erlassung eines Beschei... mehr lesen...
Norm: ASVG §106ASVG §107BSVG §71BSVG §72
Rechtssatz: Sind die Leistungsansprüche des Versicherten im Wege der Legalzession auf den Sozialhilfeträger übergegangen, so ist dieser in die Rechte des Versicherten eingetreten und könnte nicht nur die Zuerkennung (Erhöhung) von Leistungen im Verfahren in Leistungssachen beantragen, sondern gilt auch als Zahlungsempfänger im Sinne der §§ 71 und 72 BSVG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BSVG §18BSVG §72GSVG 20GSVG §76
Rechtssatz: Auf Angaben, die die erstmalige Festsetzung und nicht den Fortbestand von Leistungen betreffen, ist § 18 BSVG nicht anwendbar. Im Falle der Unrichtigkeit solcher Angaben reicht für den Rückforderungsanspruch des Versicherungsträgers gemäß § 72 BSVG nicht bereits leichte Fahrlässigkeit des Versicherten aus, sondern kann sich der Versicherungsträger insoweit nur auf das Vorliegen bewußt unwahrer A... mehr lesen...