Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein ÖBB-Bediensteter, plante, auf seiner Gartenparzelle ein unterkellertes Gartenhaus zu errichten. Über seine Parzelle führt in einer Höhe von 8 bis 9 m eine 110 kV-Übertragungsleitung der klagenden Partei. Der Beklagte erkundigte sich bei einem Kollegen, worauf bei der Errichtung eines Gebäudes unter einer Hochspannungsleitung Bedacht zu nehmen sei. Dieser übergab dem Beklagten Kopien aus der Dienstvorschrift EL 42, die der Beklagte seiner Anzeig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Sie hat den Zweitbeklagten mit der Betreuung des Gehsteiges beauftragt. Die Klägerin kam am 7.1.1993 gegen 8.30 Uhr auf diesem Gehsteig zu Sturz und verletzte sich. Die Klägerin begehrte von den beklagten Parteien zuletzt Zahlung von S 171.600 an Schmerzengeld und Schadenersatz mit der
Begründung: , der Zweitbeklagte sei am Unfallstag, an welchem Temperaturen unter 0o und Nieselregen geherr... mehr lesen...
Norm: ABGB §2ASVG §40ASVG §298BSVG §18BSVG §146
Rechtssatz: Jedermann ist verpflichtet, sich Kenntnis von den ihn nach seinem Lebenskreis betreffenden Gesetzesvorschriften zu verschaffen. Die Verletzung dieser Pflicht führt aber nur dann zu einem Verschuldensvorwurf, wenn mindestens leichte Fahrlässigkeit vorliegt, wenn bei Anwendung gehöriger Sorgfalt eines Durchschnittsmenschen die Rechtskenntnis in zumutbarer Weise erlangt hätte werden könne... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §298BSVG §18BSVG §146
Rechtssatz: Auch ein Blinder ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ihm der gesamte Inhalt der vom Sozialversicherungsträger übersandten Schriftstücke vollständig zur Kenntnis gelangt. Er kann sich auf eine mangelhafte und unvollständige Information durch den zugezogenen Dritten nicht berufen. Entscheidungstexte 10 ObS 243/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §298BSVG §18BSVG §146
Rechtssatz: Aus den den Leistungsempfängern periodisch übermittelten Überprüfungsbögen für die Ausgleichszulage ist für jedermann eindeutig erkennbar, daß auch die den Ehepartner betreffenden Auskünfte maßgeblich sind. Entscheidungstexte 10 ObS 243/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 243/93 Veröff: EvBl 1994/140 S 698 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Grundsätzlich kann sich der nach den §§ 18 und 146 BSVG (die den §§ 40 und 298 ASVG entsprechen) Meldepflichtige nicht darauf berufen, der zu meldende Sachverhalt sei ihm unbekannt gewesen. Vielmehr ist er, da die Meldepflicht sein persönliches Tätigwerden voraussetzt, unter Zugrundelegung der bei einem Leistungsempfänger vorauszusetzenden gewöhnlichen Fähigkeiten u... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107 Abs1ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Sind nach den Umständen des Falles für das mögliche Vorliegen meldepflichtiger Tatsachen gewisse Anhaltspunkte gegeben, verletzt der Meldepflichtige seine Meldepflicht, wenn er es unterläßt, sich mit der gebotenen Sorgfalt vom Vorhandensein maßgeblicher Tatsachen zu unterrichten. Die Sorgfaltspflicht darf dabei allerdings nicht überspannt werden, wenn es um an sich ... mehr lesen...
Norm: ASVG §40ASVG §107ASVG §298BSVG §18BSVG §72 Abs1BSVG §146
Rechtssatz: Die bloße Mitteilung, daß meldepflichtige Umstände nicht bekannt seien, ergibt noch keinen Aufschluß darüber, daß dem Meldepflichtigen die von ihm gewünschten Auskünfte verweigert worden wären oder sonst aus triftigen Gründen nicht erlangt werden konnten; durch eine solche Mitteilung allein ist für den Versicherungsträger nämlich nicht erkennbar, ob sich der Leistungsemp... mehr lesen...