Entscheidungsgründe: Der am 25. 2. 1922 geborene Kläger war als ordentlicher Universitätsprofessor für Wildbach- und Lawinenverbauung an der Universität für Bodenkultur in Wien tätig. Er emeritierte am 1. 10. 1990, setzte jedoch seine Lehr- und Forschungstätigkeit fort. Mit Schreiben des Bundeskanzleramts vom 10. 4. 1990 wurde er zum Prüfer für das Fachgebiet "Wildbach- und Lawinenverbauung" für die Zeit vom 1. 4. 1990 bis 31. 3. 1995 bestellt. Auf Grund des am 24. 4. 1984 zwi... mehr lesen...
Norm: BSVG §111 Abs2 litaBSVG §123BSVG §124
Rechtssatz: Die Wartezeit für eine Leistung aus dem Versicherungsfall der dauernden Erwerbsunfähigkeit entfällt zwar dann, wenn der Versicherungsfall die Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit (hier im vorliegenden Fall "Borreliose" als Berufskrankheit) ist, die Voraussetzung der Pflichtversicherung muß aber zum Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles (Arbeitsanfall oder Beruf... mehr lesen...
Begründung: Der am 6.8.1927 geborene Kläger war selbständiger Landwirt und daneben V***-Arbeiter. Wegen schwerer Beeinträchtigungen des Stützapparates bezieht er seit 1981 von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Invaliditätspension. Seit dieser Zeit ist der Kläger nicht mehr in der Lage, eine regelmäßige Arbeitsleistung zu vollbringen; er konnte lediglich gelegentlich leichte Arbeiten durchführen. Am 9.9.1988 verletzte er sich bei Erweiterungsarbeiten für die Bienen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23.3.1988 lehnte die beklagte Partei die Gewährung einer Leistung aus der Unfallversicherung für die Folgen der angezeigten Erkrankung nach § 177 Abs 1 ASVG ab, weil eine Berufskrankheit iS der Anlage 1 zum ASVG nicht vorliege. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage stützte sich im wesentlichen darauf, daß beim Kläger eine Berufskrankheit iS der laufenden Nummer 30 und 43 vorliege. Er beantragte daher, ihm eine Versehrtenrente von 50 vH samt Z... mehr lesen...
Norm: ASVG §203BSVG §123
Rechtssatz: Eine schon vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit eingetretene gänzliche Erwerbsunfähigkeit des Versehrten schließt eine weitere Minderung der Erwerbsfähigkeit und damit einen Anspruch auf Versehrtenrente aus. Aus dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitspension nach § 123 BSVG allein darf noch nicht auf eine weitere Minderung der Erwerbsfähigkeit ausschließende gänzliche Erwerbsunfähigkeit des Versehrten ... mehr lesen...