Begründung: Der Kläger war zunächst ab 8. 4. 1988 bei der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH als Assistenzarzt beschäftigt. Im Jahr 1996 erlitt er ein multiples Infarktgeschehen, das einen Krankenstand von ca 6 Monaten nach sich zog. Ab 1. 12. 1997 war der Kläger Landesvertragsbediensteter der Beklagten. In dieser Eigenschaft war er als Oberarzt weiterhin der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Seit 4. 12. 2000 gehört der Kläger dem Kreis der b... mehr lesen...
Norm: VBG §8aVBG §35 Abs4VBG §45VBG §49 Abs3
Rechtssatz: Auch bei schwankender Stundenzahl bildet das Monatsentgelt für Normalstunden ohne Mehrdienstleistungsvergütung die Obergrenze der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung eines Vertragslehrers. Entscheidungstexte 8 ObA 188/02h Entscheidungstext OGH 29.08.2002 8 ObA 188/02h Europe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der II. Universitätsf*****klinik, Prof. Dr. Hugo H*****, als "Klinikangestellte" aufgenommen. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlossen. Die Klägerin führte in erster Linie Sekretariatsarbeiten für die Forschung durch, aber auch Routinearbeiten, die in jedem Krankenhaus vorkommen. Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der römisch II.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlohnung des Klägers für Zeiten der Abwesenheit, wie Urlaub oder Krankenstand, nach dem Monatsentgeltbegriff des § 8a des Steiermärkischen LVBG zu ermitteln ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entloh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind bzw waren Universitätsassistenten an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Sie bezogen einen bestimmten Prozentsatz von den "außerordentlichen" Gebühren für Leistungen, die außerhalb der Ambulanzzeiten eingehoben wurden. Mit Erlaß vom 28. 4. 1994 hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Veterinärmedizinische Universität Wien angewiesen, die Auszahlung der Gebühren einzustellen. Die Behandlung kranker Tiere ist für... mehr lesen...
Norm: AngG §20 IVBDG §1BDG §62GehG §1GehG §3PrivSchG §19 Abs1VBG §1VBG §8a
Rechtssatz: Sagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Norm: Stmk B?DBR §213 Abs1Sbg GdVBG 2001 §120 Abs9VBG §8a
Rechtssatz: Unter dem Begriff des Monatsentgelts im Sinne des VBG 1948 ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen. Es wird vielmehr der Hauptbezug (seit der Einführung des § 8a VBG unter Zuzählung bestimmter dazugehörender Zulagen) den übrigen Entlohnungen und Nebengebühren an die Seite gestellt (JBl 1955,291 = Arb 6139; EvBl 1... mehr lesen...
Norm: VBG §8a
Rechtssatz: Für die Frage der Berechnung der Sonderzahlungen ist die arbeitszeitrechtliche Gestaltung des von den Dienstnehmern regelmäßig in erheblichem Umfang zu verrichtenden Bereitschaftsdienstes ohne Bedeutung. Auch wenn eine durch das Arbeitsinspektorat genehmigte Regelung nach § 5 Abs 2 AZG nicht vorläge, sondern die Bereitschaftszeiten als Überstunden abzugelten wären (§ 7 Abs 1 und 3 AZG), wäre das dafür gebührende Überst... mehr lesen...