Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit "Ausbildungsvertrag" vom 17. 4. 1996 mit Wirkung vom 1. 4. 1996 im Krankenhaus der Beklagten zum Zweck der Ausbildung zum praktischen Arzt angestellt. Seine Ausbildung sollte - unter Berücksichtigung einer fünfmonatigen Tätigkeit in einer Lehrpraxis - mit 31. 10. 1998 enden. Als sich nachträglich herausstellte, dass nur drei Monate dieser Lehrpraxis angerechnet werden konnten, wurde das Ende des Ausbildungsverhältnisses einvernehmlich mit 31... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO). In rechtlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht die Frage der Einstufung des ... mehr lesen...
Norm: B-VG Nov BGBl 1974/444 Art11B-VG Art21nö GdVBG §40
Rechtssatz: Dienstrecht der Länder 1.) Haben die Länder gleichartige (im Sinne von entsprechenden) Regelungen erlassen, verdrängen diese die bundesgesetzliche Regelung (AngG). 2.) Nach § 40 nö GdVBG sind die Sonderzahlungen für die Abfertigung nicht zu berücksichtigen (§ 7 nö GdVBG). Entscheidungstexte 9 ObA 366/93 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war auf Grund des schriftlichen Dienstvertrages vom 17. Dezember 1982 ab 1. September 1982 bei der Beklagten zum Zwecke der Ausbildung zum praktischen Arzt an der Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt Horn als Sekundararzt beschäftigt. Über sein Ersuchen gewährte ihm die Beklagte vom 1.Juni bis 31.Oktober 1985 einen Sonderurlaub gegen Fortfall der Bezüge im Sinne des § 2 Abs 7 des nö. Spitalsärztegesetzes 1975 (NÖ SÄG). Da am Krankenhaus Horn kein... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG §40
Rechtssatz: Für das Erfordernis eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses kommt es nur auf dessen rechtlichen Bestand an; eine bloße Unterbrechung der Arbeitsleistung schadet grundsätzlich nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 45/90 Entscheidungstext OGH 28.02.1990 9 ObA 45/90 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.12.1978 Vertragsbediensteter der Entlohnungsgruppe I/b der beklagten REPUBLIK ÖSTERREICH; er ist als Sozialarbeiter tätig. Der Kläger hat die Reifeprüfung abgelegt und dann die Akademie für Sozialarbeit absolviert. Nach der Beendigung des 'Rundlaufes' im Rahmen seiner Einschulung war er im Landesgericht II Wien, in der Strafvollzugsanstalt Stein und in der Sonderanstalt Sonnberg tätig.Seit 1.7.1980 arbeitet er in der Außenstelle der Sondera... mehr lesen...
Norm: VBG §10VBG §40
Rechtssatz: Mit den in Abschnitt II (§§ 37 ff) des VBG enthaltenen "Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Lehramt", zu welchen insbesonderen auch das in § 40 VBG vorgesehene, dem Verwendungsgruppenschema der Anlage I zum BDG 1979 angepaßte und daher stark differenzierende Entlohnungsschema I L gehört, trägt das Gesetz den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses der Vertragslehrer Rechnung. In dem für die übrigen Ver... mehr lesen...