RS OGH 1990/2/28 9ObA45/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1990
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Norm

nö GdVBG §40

Rechtssatz

Für das Erfordernis eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses kommt es nur auf dessen rechtlichen Bestand an; eine bloße Unterbrechung der Arbeitsleistung schadet grundsätzlich nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0081705

Dokumentnummer

JJR_19900228_OGH0002_009OBA00045_9000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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