Norm: APSG §8VBG §35 Abs2 Z1VBG §52 Abs2VBG §55
Rechtssatz: Vertragsbedienstete, deren tatsächliche Verwendung als Vertragsassistent ununterbrochen wenigstens vier Jahre gedauert hat, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Abfertigung. Zeiten des ordentlichen Präsenzdienstes sind auf die Dauer der Dienstzeit anzurechnen. § 52 Abs 2 VBG in der Fassung vor der Novelle BGBl 1996/375 steht dem nicht entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: APSG §8VBG §35 Abs2 Z1VBG §52 Abs2VBG §55
Rechtssatz: Vertragsbedienstete, deren tatsächliche Verwendung als Vertragsassistent ununterbrochen wenigstens vier Jahre gedauert hat, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Abfertigung. Zeiten des ordentlichen Präsenzdienstes sind auf die Dauer der Dienstzeit anzurechnen. § 52 Abs 2 VBG in der Fassung vor der Novelle BGBl 1996/375 steht dem nicht entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs2 Z7
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer - ohne eine Reaktion des Arbeitgebers auf das Anbot einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses abzuwarten - den Dienst ab dem von ihm vorgeschlagenen Lösungstermin nicht weiter versehen, mußte diese Verhalten der Arbeitgeber dahin werten, daß der Arbeitnehmer sein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr vom Zustandekommen einer Vereinbarung über die Abfertigung im Sinn... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs2 Z7
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer - ohne eine Reaktion des Arbeitgebers auf das Anbot einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses abzuwarten - den Dienst ab dem von ihm vorgeschlagenen Lösungstermin nicht weiter versehen, mußte diese Verhalten der Arbeitgeber dahin werten, daß der Arbeitnehmer sein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nicht mehr vom Zustandekommen einer Vereinbarung über die Abfertigung im Sinn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behaupteten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Vom Berufungsgericht wurden nicht Feststellungen, die von denen des Erstgerichtes abweichen, getroffen, sondern lediglich im Rahmen der Stellungnahme zur Beweisrüge der beklagten Partei aus der Außerstreitstellung von Abs 1 der Klage durch die beklagte Partei sowie aus den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen Schlüsse über die die... mehr lesen...
Norm: VBG §32 Abs2 litaVBG §34 Abs2 litbstmk GdVBG §35 Abs2 litastmk GdVBG §37 Abs2 litb
Rechtssatz: Keine gröbliche oder gar besonders schwere Verletzung der Dienstpflicht im Sinne der §§ 35 Abs 2 lit a, 37 Abs 2 lit b des stmk GdVBG, wenn eine Vertragsbedienstete einer Arbeitskollegin Mitteilung von der möglichen AIDS-Erkrankung des Lebensgefährten der Tochter dieser Arbeitskollegin macht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in der Zeit vom 25.Juni 1971 bis 31. Dezember 1981 bei der Stadtgemeinde Eisenerz als Vertragsbedienstete beschäftigt. Ab 1.Jänner 1982 wurde sie von der Beklagten mit der Zusage übernommen, daß für sie dienst- und besoldungsrechtlich die Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes Anwendung zu finden haben. Mit Schreiben vom 15.September 1986 wurde die Klägerin zum 31.März 1987 gekündigt. Die Klägerin begehrt die F... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §69 Abs2GewO 1973 §212stmk Gemeinde-VBG §32 Abs2 litgstmk Gemeinde-VBG §35 Abs2 litf
Rechtssatz: Ist auch nach Änderung der Organisation die Weiterbeschäftigung der Vertragsbediensteten zu Erfüllung der gewerblichen Mindesterfordernisse (hier zwei fachkundige, ausschließlich mit Tätigkeiten des Reisebürogewerbes befaßte Arbeitnehmer zum Betrieb eines Reisebüros mit Vollkonzession) notwendig, ist auch dann der Kündigungsgrund nac... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs2 Z4
Rechtssatz: Dem den Entlassungsschutz nicht beanspruchenden, ungerechtfertigt Entlassenen steht, ebenso wie dem auf Grund eines solchen Entlassungstatbestands, der ein Verschulden nicht verlangt, somit gerechtfertigt Entlassenen, der Abfertigungsanspruch zu. Entscheidungstexte 4 Ob 6/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 6/76 Veröff: JBl 1977,604 = ... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs2 Z4
Rechtssatz: Dem den Entlassungsschutz nicht beanspruchenden, ungerechtfertigt Entlassenen steht, ebenso wie dem auf Grund eines solchen Entlassungstatbestands, der ein Verschulden nicht verlangt, somit gerechtfertigt Entlassenen, der Abfertigungsanspruch zu. Entscheidungstexte 4 Ob 6/76 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 6/76 Veröff: JBl 1977,604 = ... mehr lesen...