Entscheidungsgründe: Bei der beklagten Partei sind mehr als drei Arbeitnehmer beschäftigt, die bis 31. 12. 2005 eine Überstundenpauschale erhielten. Ab 1. 1. 2006 wurde die Verrechnung der Überstunden seitens der beklagten Partei nach vorheriger Information der Betroffenen einseitig auf Einzelverrechnung umgestellt. Bei den betroffenen Arbeitnehmern handelt es sich um Vertragsbedienstete, die im Zug der Ausgliederung der Universität Arbeitnehmer der beklagten Partei wurden. Diese be... mehr lesen...
Norm: GehG §15UG 2002 §126 Abs4VBG §22
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen der hier sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 15 Abs 6 GehG (§ 22 VBG) ist der Dienstgeber jedenfalls zum Widerruf der Pauschalierung bzw zum Übergang auf Einzelverrechnung berechtigt. Soweit allerdings der Dienstgeber unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 6 GehG seine Möglichkeit, die Überstundenpauschalierung einseitig zu ändern, zu be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1940 geborene Kläger war vom 1. 10. 1970 bis 30. 9. 1980 als Vertragsbediensteter des Bundes tätig. Für diese Zeit sind Nebengebührenwerte in der Höhe von 2.669,835 ausgewiesen. Die in dieser Zeit angefallenen Nebengebühren wurden bezugsmäßig erfasst. Sie bildeten einen Teil der Bemessungsgrundlage. In weiterer Folge war der Kläger beim Bundesministerium für Landesverteidigung, Korpskommando II, und sodann beim Militärkommando für Tirol angestellt. Er war n... mehr lesen...
Norm: VBG §22
Rechtssatz: Bei den in § 22 Abs 1 VBG angesprochenen Nebengebühren handelt es sich um Geldleistungen, die zeit- oder mengenmäßige Mehrleistungen, Mehraufwendungen oder andere Besonderheiten des Dienstes abgelten oder Belohnungscharakter haben. Die „einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen" sind die §§ 15 bis 20d, § 113b GehG. Entscheidungstexte 10 ObS 39/07v Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles das auf Zuerkennung einer Funktions- bzw Leistungszulage für die Dauer der Durchführung eines Projektes gerichtete Klagebegehren des als Vertragsbediensteten beschäftigten Klägers zur Gänze ab. Es ging wie das Erstgericht davon aus, daß eine vertragliche Zusage einer Zulage nicht existiere. Die geleisteten Dienste im Rahmen des Projektes, die im Rahmen der Dienstzeit verrichtet werden konnten, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist ausfzuführen: Die strittigen Nebengebühren der Jubiläumszuwendung sind nach freiem Ermessen zu gewähren. Wohl trifft es zu, daß sich dann, wenn der Dienstgeber diese Leistung allen Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, hieraus aufgrund des Gleichbehandlungsgr... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §1152 F2GehG §30PG 1965 §41VBG §22VBG §36
Rechtssatz: Pensionsklausel im Sondervertrag, daß der Vertragsruhegenuß "analog den pensionsrechtlichen Bestimmungen für Bundesbedienstete zu bemessen" ist, erfordert auch die Berücksichtigung einer späteren gesetzlichen Änderung der Pensionsbemessungsgrundlage (Verwaltungsdienstzulage nach § 30 GehG !). Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIo1ABGB §1478ABGB §1486 Z5ABGB §1497 IGehG §15 Abs1 Z13GehG §20cVBG §22
Rechtssatz: 1. Die Nebengebühren der Jubiläumszuwendung sind nach freiem Ermessen zu gewähren ("Kann"). 2. Gewährt die Behörde diesen Anspruch allen Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen, so hat jeder bei Erfüllung derselben einen Anspruch auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes. 3. Die Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt mit ... mehr lesen...
Norm: VBG §22VBG §22aVBG §36
Rechtssatz: Durch die Regelung der §§ 22 und 22 a VBG sind die §§ 15 f GehaltsG 1956 Bestandteil des VBG geworden. Eine Vereinbarung, in der sich ein Vertragsbediensteter der Republik Österreich gegenüber zum Rückersatz der durch eine Dienstreise entstandenen Kosten - auch Aufenthalts - und Kurskosten - verpflichtet, ist daher ein Sondervertrag im Sinne des § 36 VBG. § 36 VBG gilt auch bei nachträglichen Änderungen ... mehr lesen...
Der Kläger steht seit 25. März 1957 als Vertragsbediensteter im Dienste der beklagten Republik Österreich. Am 30. April 1957 wurde ein Sonderdienstvertrag gemäß § 36 VBG. 1948 abgeschlossen, wonach er als Jugenderzieher beschäftigt wird und sein Beschäftigungsausmaß achtundvierzig Wochenstunden beträgt. Mit der Behauptung, er habe in der Zeit vom 25. März 1957 bis 25. September 1957 814 Wochentagsüberstunden leisten müssen, ferner in den Jahren 1957 und 1958 an vier Feiertagen acht un... mehr lesen...
Norm: GehG §18VBG 1948 §20VBG 1948 §22
Rechtssatz: Zum Anspruch eines Vertragsbediensteten auf Überstundenentgelt. Entscheidungstexte 4 Ob 136/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960 4 Ob 136/60 Veröff: SZ 33/113 = JBl 1961,329 = Arb 7291 Ähnlich VfGH vom 12.10.1964, B 252/63 Beisatz: Auf die Zuerkennung von Nebengebühren im Sinne des § 18 Abs 1, 3 und 4 GehG 1956 hat der Beamte... mehr lesen...
Norm: RGV 1926 §5RGV 1926 §37VBG §22
Rechtssatz: Bauschvergütung an Stelle der fallweise zu bemessenden Reisegebühren eines Vertragsbediensteten. Entscheidungstexte 4 Ob 17/56 Entscheidungstext OGH 08.05.1956 4 Ob 17/56 Veröff: SozM ID,111 4 Ob 70/57 Entscheidungstext OGH 02.07.1957 4 Ob 70/57 Vgl auch; Veröff: SozM ... mehr lesen...