Auf Grund des am 31. Mai 1963 bei Gericht eingelangten Antrages hat das Erstgericht mit Beschluß vom 4. Juni 1963 die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftshälfte EZ. 776 des Grundbuches über die KG. P. zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei im Betrage von 26.000 S samt Anhang bewilligt. Die bewilligte Exekution wurde am 12. Juni 1963 durch Eintragung in das Grundbuch vollzogen. Über das ... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs1AO §13EO §87EO §88GBG §29KO §10 Abs1KO §13
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ist davon abhängig, ob das Ansuchen vor dem Anschlag des Edikts über die Eröffnung des Konkurses oder Ausgleiches beim Grundbuchsgericht eingelangt ist; der Tag des Vollzuges im Grundbuch ist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 3 Ob 16/64 Entscheidungstext... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte auf die dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaften und Liegenschaftshälften zur Hereinbringung des Betrages von 3854 S s. A. die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag hinsichtlich des Erstverpflichteten ab, den Rekurs der Zweitverpflichteten zurück, weil deren Vertreter keine Vollmacht vorgelegt habe. Gemäß § 95 (1) GBG. 1955 in Verbindung mit § 88 (2) EO. sei es unzulässig, die Verbesserung der Ein... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der verpflichteten Partei gegen die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung zurück. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ab, das Rekursgericht gab ihm statt. Der Verpflichtete erhebt gegen die Entscheidung II. Instanz Revisionsrekurs mit dem Begehren, sie dahin abzuändern, daß der Beschl... mehr lesen...
Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 12.000 S samt Kosten in der Höhe von 40 S, 188 S 30 g, 12 S 50 g, 123 S 47 g, 20 S und 172 S 09 g war dem betreibenden Gläubiger Dr. S. bereits früher mit den Beschlüssen vom 17. März 1954, E 160/54 (204/54), vom 25. Mai 1954 (490/54) und vom 22. Jänner 1955, E 38/55 des Bezirksgerichtes Freistadt wider den Verpflichteten Josef St. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung ob den dem Verpflichteten zugeschriebenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c C1ABGB §1233 EABGB §1236EO §9 CEO §88GBG §10
Rechtssatz: 1.) Ist die Gütergemeinschaft grundbücherlich in einer Form eingetragen, die ihre Wirkung gegen Dritte nach Art eines Verfügungsverbotes nach § 364 c ABGB verleiht, so ist die Exekutionsführung in die dem einen Ehegatten zugeschriebenen Hälfte nur auf Grund eines gegen ihn allein ergangenen Exekutionstitels ohne gleichzeitige Verurteilung des anderen Ehegatten unzulässig;... mehr lesen...
Norm: ABGB §1394EO §7 AcEO §9EO §88EO §138
Rechtssatz: Exekutionsführung des Übernehmers einer vollstreckbaren Forderung, für die vor Konkurseröffnung ein Pfandrecht eingetragen war, nach Konkurseröffnung. Entscheidungstexte 1 Ob 335/56 Entscheidungstext OGH 25.07.1956 1 Ob 335/56 JBl 1957/12 S 324 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zufolge vollständiger Befriedigung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von 6395 S 90 g s. A. auf deren Antrag sowohl die Einstellung der Exekution (durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung) als auch die Löschung des pfandrechtes verfügt (§§ 39 Abs. 1 Z. 6, 96 EO.). Das Rekursgericht hat dem Rekurs der verpflichteten Partei, die sich auf das Verfügungsrecht des Liegenschaftseigentümers nach § 469 ABGB. berief, insoweit Folge gegeben, als es den an... mehr lesen...
Norm: ABGB §819EO §88EO §97EO §133GBG §21
Rechtssatz: Auf Grund eines gegen die Verlassenschaft gerichteten Titels kann auch nach Einantwortung der Erben Realexekution in Liegenschaften bewilligt werden, solange die Verlassenschaft noch als grundbücherlich Berechtigter aufscheint. Entscheidungstexte 1 Ob 443/53 Entscheidungstext OGH 29.10.1953 1 Ob 443/53 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIOEO §88NO §3a
Rechtssatz: Ist die Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes im Grundbuche nicht angemerkt, so kann auf Grund des vollstreckbaren Notariatsaktes gegen den neuen Erwerber der Liegenschaft nicht Exekution geführt werden. Entscheidungstexte Bii 96/24 Entscheidungstext OGH 20.02.1924 Bii 96/24 SZ 11/72 European Ca... mehr lesen...