Begründung: Mit Antrag vom 25.3.2011 begehrte der Antragsteller die Übermittlung eines aktuellen österreichweiten Auszugs aus dem Exekutionsregister (Namensverzeichnis) hinsichtlich A***** K*****, geb 3.1.1987. Er habe gegen A***** K***** zu 24 C 71/11h des BG Leoben einen rechtskräftigen Titel über EUR 650,-- erwirkt und benötige Informationen, ob eine Exekutionsführung erfolgversprechend sei. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diesen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem beim Exekutionsgericht eingebrachten Antrag vom 18. August 2006 verpflichtete Partei in 35 durch Aktenzahlen und Anführung der Namen der betreibenden Parteien näher bezeichneten Exekutionsverfahren. Sie begehrte unter Bezug auf § 73a EO die Löschung der personenbezogenen Daten bzw. dritten Personen die Einsicht in die personenbezogenen Daten nicht mehr zu gewähren. Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem beim Exekutionsgericht eingebrachten Antrag vom 18. August 2006 verpflichtete Partei in 35 durch Aktenzahlen und Anführung der Namen der betreibenden Parteien näher bezeichneten Exekutionsverfahren. Sie begehrt unter Bezug auf § 73a EO die Löschung der personenbezogenen Daten bzw. dritten Personen die Einsicht in die personenbezogenen Daten nicht mehr zu gewähren. Die Antragstellerin war nach dem Vorbringen in ihrem b... mehr lesen...
Norm: EO §73aEinsichtsVO Exekutionsverfahren §1EinsichtsVO Exekutionsverfahren §7GOG §4
Rechtssatz: Das Löschungsverfahren betreffend unrichtig gewordener Eintragungen in Geschäftsbehelfen des Exekutionsverfahrens iSd § 73a EO und §§ 1 und 7 der EinsichtsVO ist ein Verfahren sui generis iSd § 84 GOG. Entscheidungstexte 3 Ob 31/07s Entscheidungstext OGH 25.04.2007 3 Ob 31/07s ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren begehrte der Antragsteller beim Erstgericht, ihm - unter Beischluß eines elektronischen Abfrageergebnisses - die gegen ihn anhängigen Exekutionsverfahren die Höhe der Gesamtforderung, die jeweilige betreibende Partei, deren Anschrift und Vertreter bekannzugeben und ihm sämtliche Geschäftszahlen für den Zeitraum vom 1.1.1984 bis 1.11.1997 unter Anführung der Forderungshöhe und des betreibenden Gläubigers zu übermitteln. Die angeführten Date... mehr lesen...
Norm: EO §73EO §73aGEO §170
Rechtssatz: Das ExG ist nicht verpflichtet, einem Antragst. (z. Vorbereitung eines außergerichtlichen Ausgleiches) zu erheben und mitzuteilen, welche Gläubiger zu welchen AZ u. Forderungshöhen in einem bestimmten Zeitraum gegen ihn Exekution führten Entscheidungstexte 22 R 78/98x Entscheidungstext LG Wels 11.03.1998 22 R 78/98x ... mehr lesen...
Norm: EO §73EO §73aGEO §170
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht ist nicht verpflichtet, einem Antragsteller (zur Vorbereitung eines außergerichtlichen Ausgleiches) zu erheben und mitzuteilen, welche Gläubiger zu welchen Aktenzeichen und Forderungshöhen in einem bestimmten Zeitrau Entscheidungstexte 22 R 78/98x Entscheidungstext LG Wels 11.03.1998 22 R 78/98x ... mehr lesen...