Begründung: Mit Beschluss vom11. Jänner 2010 bewilligte das Erstgericht aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung einer Kapitalforderung von 100.000 EUR sA die Exekution zur Sicherstellung unter anderem durch Zwangsverwaltung hinsichtlich zweier Liegenschaften des Verpflichteten (Punkte 4 und 5 des erstgerichtlichen Spruchs). Zur
Begründung: dieses Teils seiner Entscheidung führte das Erstgericht aus, die Zwangsverwaltung komme im Zuge der Sicherstellungsexekution nur in B... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 24.09.2008 beim Erstgericht - nicht im ERV-Weg - eingelangten Exekutionsantrag beantragte die betreibende Partei aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 16.05.2008, 8 C 805/07m, zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 1.348,27 sA die Bewilligung der Fahrnisexekution und der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf den Liegenschaften des Verpflichteten GB ***** L***** EZ 76, EZ 112 und EZ 747. Für den Exekutionsantrag verzeichne... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §55aRATG §23
Rechtssatz: 1. Auch wenn seit der Einführung des § 55a EO, der die amtswegige Berücksichtigung des Grundbuchsstandes anordnet, im Exekutionsverfahren in der Regel die Beibringung einer Grundbuchsabschrift nicht mehr erforderlich ist, kann die Notwendigkeit der Kenntnis des aktuellen Grundbuchstandes den Zuspruch der mit der Beschaffung einer Grundbuchsabfrage verbundenen Barauslagen rechtfertigen. 2. Die mit der auto... mehr lesen...
Begründung: Mit Wechselzahlungsauftrag vom 16.10.2007 (ON 2) verpflichtete das Erstgericht den Beklagten (= Verpflichteten) zur Zahlung von EUR 72.000,-- sA an die Klägerin (= betreibende Partei). Dagegen erhob der Verpflichtete Einwendungen (ON 6). Mit dem angefochtenen Beschluss vom 15.11.2007 (ON 8) bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a, Fahrnisexekution und die Exekution auf andere Vermögensrechte nach § ... mehr lesen...
Norm: EO §3 Abs2EO §55aEO §74
Rechtssatz: 1. Grundsätzlich darf die Exekution zur Sicherstellung durch Zwangsverwaltung nur dann bewilligt werden, wenn der Sicherungszweck nicht schon durch ein exekutives Pfandrecht oder eine bücherliche Pfandrechtsvormerkung erreichbar ist. Ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht schließt die Zwangsverwaltung durch Sicherstellung hingegen nicht aus. 2. Solange ein Eigentümer eines allfälligen Superädifikates sein ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei verzeichnete für ihren kombinierten Antrag auf Fahrnisexekution, Forderungsexekution nach § 294a EO und zwangsweise Pfandrechtsbegründung an Kosten insgesamt € 110,94, darin enthalten - soweit hier von Relevanz - € 3,43 für "GB-Auszug + Kop". Dem Antrag war ein Grundbuchsausdruck hinsichtlich der von der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung umfassten Liegenschaft der Verpflichteten und ein Auszug aus dem Personenverzeichnis angeschlossen. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: EO §55aEO §74
Rechtssatz: Kosten einer Grundbuchsabschrift stellen grundsätzlich keine zur Rechtsverwirklichung notwendigen Kosten mehr dar. Entscheidungstexte 4 R 157/07y Entscheidungstext LG für ZRS Graz 24.05.2007 4 R 157/07y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00638:2007:RGZ0000022 Im RIS ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Exekution durch Beitritt zur Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 75 GB M***** (dg 1 E 27/04f), bestimmte die Antragskosten mit EUR 110,82 und wies ein Kostenmehrbegehren von EUR 8,-- für die Beischaffung eines Grundbuchsauszuges ab, da der Grundbuchsstand von Amts wegen zu erheben gewesen sei. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der betreibenden Partei gegen den abweisenden... mehr lesen...
Norm: EO §74 Abs1EO §55a
Rechtssatz: § 55a EO steht der Abgeltung von Kosten für die Beischaffung eines Grundbuchsauszugs nicht entgegen. Entscheidungstexte 32 R 147/04v Entscheidungstext LG Leoben 09.12.2004 32 R 147/04v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00609:2004:RLE0000015 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...