Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten bis 16. 12. 1998 als Hausbesorger beschäftigt; das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Sein monatlicher Bruttolohn betrug zuletzt S 3.891,50. Seit 1. 4. 1998 erhielt der Kläger keinen Lohn mehr. Mit Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 27. 3. 1997 waren die Geldansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zur Hereinbringung von Abgabenschulden in Höhe von S 34.893 gepfändet worden. Dies... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Zahlung von S 176.320,32 sA. In der Verhandlungstagsatzung vom 15. 5. 2000 schlossen die Streitteile einen Vergleich, mit dem sich die klagende Partei verpflichtete, dem Beklagten die mit S 14.212,80 verglichenen Prozesskosten zu ersetzen; die Rechtswirksamkeit dieses Vergleichs wurde davon abhängig gemacht, dass er nicht mittels eines spätestens am 30. 5. 2000 zur Post gegebenen Schriftsatzes widerrufen werde. Mit einem a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin Republik Österreich führt gegen den Antragsgegner beim Finanzamt Z***** Forderungsexekution wegen Abgabenforderungen einschließlich Nebengebühren in Höhe von S 1,621.385,61. Mit Bescheiden vom 3.12.1997 pfändete das Finanzamt Z***** dem Antragsgegner und Verpflichteten im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren die Forderungen desselben gegen die AUVA wegen Unfallrente und gegen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft auf Pe... mehr lesen...
Norm: EO §292 Abs2AbgEO §3AbgEO §53JN §1 CXV
Rechtssatz: Pfändet das Finanzamt wegen offener Abgabenforderungen mehrere dem Verpflichteten gegen verschiedene Sozialversicherungsträger zustehende, beschränkt pfändbare Geldforderungen, ist für die Zusammenrechnung nach § 292 Abs 2 EO ausschließlich das Finanzamt zuständig. Entscheidungstexte 3 Ob 123/98d Entscheidungstext OGH 06.05.19... mehr lesen...
Norm: EO §47EO §53
Rechtssatz: Auch dort, wo das Exekutionsgericht von Amts wegen vorzugehen hat, sind Parteianträge zulässig; über diese ist beschlußmäßig abzusprechen. Entscheidungstexte 3 Ob 2429/96v Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 2429/96v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107715 ... mehr lesen...
Norm: EO §53ZPO §84 II
Rechtssatz: Entscheidend für die Lösung der Frage, welche Exekutionssache ein Schriftsatz betrifft, ist allein sein Inhalt. Die fehlende oder unrichtige Angabe des Aktenzeichens hat auf die Zuordnung eines Schriftsatzes zu einer bestimmten Rechtssache keinen Einfluß (so schon 3 Ob 90, 91/95). Entscheidungstexte 3 Ob 9/96 Entscheidungstext OGH 24.01.1996 3 ... mehr lesen...