Begründung: Der beklagten Bank wurde am 28. Juni 2006 zur Hereinbringung von 36.340 EUR sA die Zwangsversteigerung einer dem Lebensgefährten der Exszindierungsklägerin gehörigen Liegenschaft bewilligt. Auf der Liegenschaft wird ein Tischlereibetrieb mit verschiedenen Maschinen betrieben. Der im Exekutionsverfahren bestellte Sachverständige führte die Schätzung und Beschreibung der Liegenschaft sowie die Schätzung der Tischlereimaschinen durch und ermittelte einen Schätzwert der Mas... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 31. Juli 2000 wurde der Verpflichtete dazu verhalten, eine bestimmte Behauptung zu unterlassen, diese Behauptung gegenüber den Sehern/Seherinnen der ORF-Sendung "ZiB 2" als unwahr zu widerrufen und diesen Widerruf in einer Ausgabe der Sendung "ZiB 2" in ORF 2 zu veröffentlichen. Das Oberlandesgericht Wien gab der dagegen erhobenen Berufung des nunmehr Verpflichteten nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenst... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt beim Erstericht gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 3,000.000,-- S sA Fahrnisexekution "insbesondere auf ein in der Gewahrsame der Verpflichteten befindlichen Superädifikat (Einfamilienhaus)", welches die Verpflichtete ihr mit Pfandbestellungsurkunde vom 29.09.1988 zur Sicherstellung eines (einer GmbH gewährten) Darlehens zum Pfand bestellt habe. Das Verfahren befindet sich im Stadium nach... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs2 IVCEO §39 Abs2 IVEEO §45 Abs3
Rechtssatz: Erfolgt die Einstellung von Amts wegen, gilt § 39 Abs 2, erfolgt sie über Antrag, gilt § 45 Abs 3. Unabhängig von diesen Regelungen muss einer Partei immer dann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, wenn wesentliche Sachverhaltsfeststellungen zu ihren Lasten getroffen werden, und zwar unabhängig davon, ob ein förmliches Beweisverfahren oder Bescheinigungsverfahren abgeführt... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs2 IVCEO §39 Abs2 IVELPfG §4 Abs2LPfG §7 Z2
Rechtssatz: Bei Unzulässigkeit der Exekution nach § 4 Abs 2 LPfG kann das Exekutionsgericht die Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 2 EO nach Einvernehmung der Partien auch von Amts wegen verfügen. Eine solche amtswegige Entscheidung auch ohne Vorliegen eines Einstellungsantrages ist auch geboten, wenn der Drittschuldner die Klärung der Pfändbarkeit beantragt oder wenn über einen Z... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs2 IIEO §39 Abs2 IVBEO §39 Abs2 IVCEO §40 Abs1
Rechtssatz: Das Recht, die Einstellung der Exekution zu beantragen, haben andere als die Parteien nur, wenn es sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ableiten läßt. Entscheidungstexte 3 Ob 199/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 3 Ob 199/88 SZ 62/120 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Wegen eines am 12. Feber 1980 erfolgten weiteren Zuwiderhandelns gegen die im Verfahren 12 Cg 63/79 des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte einstweilige Verfügung vom 27. März 1979, auf Grund deren der betreibenden Partei mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. Oktober 1979 die gegenständliche Exekution nach § 355 EO rechtskräftig bewilligt worden war, verhängte das Erstgericht auf Antrag der betreibenden Partei über den Verpflichteten eine Geldstrafe von 10 000 S. Es erblick... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs2 IIIBEO §39 Abs2 IVCEO §39 Abs2 IVEEO §45 Abs3
Rechtssatz: Es begründet keinen erheblichen Verfahrensmangel, wenn das Gericht wie im Fall der amtswegigen Wahrnahme eines Einstellungsgrundes auch über einen Einstellungsantrag des Verpflichten nach § 39 Abs 1 Z 2 EO - ohne mündliche Verhandlung - nach bloßer Einvernehmung der Parteien (§ 55 Abs 1 EO) entscheidet (Heller-Berger-Stix 500). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IIIHEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §39 Abs2 IIIBEO §39 Abs2 IIIHEO §39 Abs2 IVCEO §39 Abs2 IVEEO §54EO §251 Z5EO §251 Z6
Rechtssatz: Da die Einstellung der Exekution aus den Gründen der §§ 251 Z 5 oder 6, § 39 Abs 1 Z 2 EO auch von Amts wegen zu erfolgen hat (§ 39 Abs 2 EO), schadet auch eine unrichtige Bezeichnung der gesetzlichen Bestimmung, auf die der Einstellungsantrag gestützt wird, nicht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 FEO §39 Abs2 IIIBEO §39 Abs2 IVCIVEEO §252
Rechtssatz: Die Zubehöreigenschaft ist von Amts wegen zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 31/63 Entscheidungstext OGH 20.03.1963 3 Ob 31/63 3 Ob 136/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 3 Ob 136/71 Veröff: EvBl 1972/169 S 323 3 Ob 123/76... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 ffEO §39 Abs2 IIIBEO §39 Abs2 IIIHEO §39 Abs2 IVBEO §39 Abs2 IVEEO §252
Rechtssatz: Rekurslegitimation eines Hypothekargläubigers gegen Beschluß bezüglich abgesonderte Exekution von Zubehörgegenständen. Entscheidungstexte 3 Ob 937/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 3 Ob 937/54 EvBl 1955/209 S 342 3 Ob 115/59 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §295
Rechtssatz: Das Städtische Leihhaus in Salzburg ist ein im Sinne des § 39 Abs 2 und § 295 EO unter öffentlicher Verwaltung stehender Fonds. Entscheidungstexte 2 Ob 1170/30 Entscheidungstext OGH 13.01.1931 2 Ob 1170/30 SZ 13/2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0001573 ... mehr lesen...