Norm
EO §39 Abs2 IIIBRechtssatz
Es begründet keinen erheblichen Verfahrensmangel, wenn das Gericht wie im Fall der amtswegigen Wahrnahme eines Einstellungsgrundes auch über einen Einstellungsantrag des Verpflichten nach § 39 Abs 1 Z 2 EO - ohne mündliche Verhandlung - nach bloßer Einvernehmung der Parteien (§ 55 Abs 1 EO) entscheidet (Heller-Berger-Stix 500).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001579Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012