Begründung: Der klagenden und gefährdeten Partei steht eine seit 11. 12. 2000 fällige und vollstreckbare Abgabenforderung von S 2,365.167 (die letztlich auf S 1,710.474 eingeschränkt wurde) gegen die in der Hauptsache nicht belangte, als "Gegner der gefährdeten Partei" bezeichnete Johanna G***** (im Folgenden: Dritte) zu. Diese ist grundbücherliche Eigentümerin einer Liegenschaft in G***** und räumte in Ansehung derselben mit Vereinbarung vom 3. 4. 2000 ihren Kindern, den Beklag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung dürfen einstweilige Verfügungen nur in die Rechtssphäre des Gegners der gefährdeten Partei eingreifen und sind Sicherungsmaßnahmen, die die Rechtssphäre eines an den rechtlichen Beziehungen zwischen der gefährdeten Partei und ihrem Gegner unbeteiligten Dritten verletzen, unzulässig. Das Drittverbot kann sich nicht auf Rechte, sondern nur auf Pflichten des Dritten beziehen; einem Drittschuld... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Kläger) begehrten, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Beklagte) schuldig zu erkennen, einen Kaufvertrag über eine bestimmte Liegenschaft samt Aufsandungserklärung nach dem näheren Inhalt des Urteilsantrags zu unterfertigen. Überdies beantragten sie zur Sicherung ihres Übereignungsanspruchs die Erlassung eines grundbücherlich anzumerkenden Belastungs- und Veräußerungsverbots. Sie br... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt in G***** (ua) Tondachziegel. Auch die in Deutschland ansässige Erstbeklagte stellt Tondachziegel her; sie hat unter den ausländischen Anbietern in Österreich den größten Marktanteil. Der Zweitbeklagte ist als Vorstandsmitglied der Erstbeklagten für deren Marketing zuständig. Im Frühjahr 1998 bot die Klägerin österreichischen Dachdeckermeistern einen Treuebonus von 3 % ihres Tondach-G*****-Jahresnettoumsatzes unter der Bedingung an, daß sie aus... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Sitz in Wien. Am 6.3.1996 bestellte die Klägerin bei der Beklagten Stoffe, deren Qualität sie im einzelnen festlegte. Die Klägerin rief jeweils bestimmte Stoffmengen ab. Die Zahlung erfolgte durch Dokumentenakkreditive, die die Drittschuldnerin im Auftrag der Klägerin zugunsten der Beklagten eröffnete. Avisierende Bank war die A***** Bank *****. Unter den vorzulegenden Dokumenten war jeweils eine Bestätigung der Beklagten, wonach "all fabrics a... mehr lesen...
Begründung: Der Gefährdete ist an seiner Gegnerin als Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 200.000 beteiligt. Er vermittelte ihr die Option zum Erwerb der Liegenschaft "T*****" in EZ *****. Damit legte er den Grundstein für seine Gegnerin und deren Projekt "T*****". Als Gegenleistung hiefür wurde zwischen ihm und seiner durch ihren Geschäftsführer Ing.Udo W***** vertretenen Gegnerin nicht nur eine Vermittlungsprovision vereinbart, sondern dem Gefährdeten auch eine Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde vom Landesgericht für ZRS Wien mit Urteil vom 13.5.1988 geschieden. Am 20.10.1988 stellte die gefährdete Partei den Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, insbesondere auf Einbeziehung der 196/1927 Anteile an der Liegenschaft EZ 606 KG Mauerbach, mit welchen das Wohnungseigentum am Haus Nr. 7 untrennbar verbunden ist, in das Aufteilungsverfahren. Mit diesem Antrag ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gab der klagenden Partei gegenüber mit Schreiben vom 1. August 1986 nachstehende Erklärung ab: "Sie haben die Bauunternehmung R. & E. T*** & Co Villach, Hoch-, Tief- und Eisenbetonbau Gesellschaft mbH, Auer-von-Welsbach-Straße 16, 9500 Villach, laut Liefervereinbarungen I. und II. vom 30. Juli 1986 mit diversen Arbeiten beauftragt, und als Sicherstellung für die Einhaltung des Fertigstellungstermines 31. Dezember 1986, bzw. bei Nich... mehr lesen...
Norm: EO §385 Abs2
Rechtssatz: Der Erlag nach § 385 Abs 2 EO bedeutet nicht die Zahlung einer Schuld, sondern dienst nur der Sicherung der gefährdeten Partei mit Ausschaltung einer persönlichen Obsorge des Drittschuldners. Die EV, die den äußeren Anlaß für den Erlag bildet, gibt daher der gefährdeten Partei keinen Anspruch auf den gesperrten (hinterlegten) Geldbetrag. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z7 II7EO §385 Abs2
Rechtssatz: Wirkung eines Drittverbots, einstweilige Verfügung kann nicht in die Rechtssphäre Dritter eingreifen. Entscheidungstexte 2 Ob 150/58 Entscheidungstext OGH 21.05.1958 2 Ob 150/58 Veröff: EvBl 1958/336 S 576 7 Ob 146/65 Entscheidungstext OGH 26.05.1965 7 Ob 146/65 nur: Einstweilige Verfügun... mehr lesen...