Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-440022/13/Gf/Km vom 12.12.2001 Rechtssatz: Bei der Verhängung einer Wegweisung iSd § 38a Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1999 (im Folgenden: SPG), handelt es sich zweifelsfrei um eine - gesetzlich vorgesehene, nämlich: unter bestimmten Voraussetzungen zulässige - Eingriffsmaßnahme in grundrechtlich geschützte Rechtsbereiche. Die Anordnung einer derartigen Maßnahme stellt glei... mehr lesen...
I.1. In der beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark am 18. November 1998 eingelangten Beschwerde wurde nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhaltsdarstellung: Der Beschwerdeführer kam am 10.11.1998 gegen 19.00 Uhr nach einer Dienstbesprechung in die Ehewohung G Straße 32, G. Der Sohn des Beschwerdeführers, mj. C P, begrüßte diesen kurz und verschwand wieder in das Schlafzimmer, wo er gemeinsam mit der Mutter A P fernschaute. A P erwiderte wie schon seit Monaten den Gruß des Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Während eine Wegweisung nach § 38a Abs 1 SPG eine bestimmte Tatsache voraussetzt, wonach man einen bevorstehenden gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person prognostizieren kann, rechtfertigt die (bloße) Ausübung psychischer Gewalt ohne Hinzutreten weiterer Gefährdungsmomente eine Wegweisung oder Verhängung eines Rückkehrverbotes keinesfalls. So orientiert sich § 38a SPG am Begriff des "gefährlichen Angriffs", während die (Gerichtsverfahrens... mehr lesen...
I.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, daß er am 3. September 1998 im Haus A Nr. 6, K, aufgefordert wurde das Haus zu verlassen und gegen ihn ein Rückkehrverbot für das Haus als auch dem anschließenden Grundstück ausgesprochen wurde. Der Grund der Anwesenheit seien Aufräumungsarbeiten gewesen, die auf Grund einer baupolizeilichen Anordnung im Zuge einer Verlassenschaft notwendig gewesen wären. Er sei beim Einschreiten der Exekutivbeamten niemals damit konfrontiert worden, daß er eine Bedroh... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Rückkehrverbot nach § 38a Abs 2 SPG war gerechtfertigt, da die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei ihrem Einschreiten den Verdacht eines gefährlichen Angriffes im Sinne des § 16 Abs 2 Z 1 SPG (Verdacht der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB) feststellten, indem der Beschwerdeführer Frau M. bedrohte, sie - fertig zu machen - (Angstzustand der Bedrohten), sowie da die Beamten Kenntnis von vorangegangenen Aggressivitätshandlungen des Beschwerdeführers hatten. Ins... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutzgedanke des Rückkehrverbotes nach § 38a SPG deckt sich nicht mit jenem der einstweiligen Verfügung nach § 382b EO, weil der Kreis der von einer Sicherungsmaßnahme im Sicherheitspolizeigesetz betroffenen Personen sich nicht auf die Personen beschränkt, die mit dem Gegner des Antrages der einstweiligen Verfügung in häuslicher Gemeinschaft leben. Daher konnte auch die landesgerichtliche Aufhebung der einstweiligen Verfügung, mit der dem Beschwerdeführer gemäß § 382 b EO ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 38a (Wegweisung und Rückkehrverbot bei Gewalt in Wohnungen) des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, BGBl. Nr. 566/1991 idF BGBl. Nr. 759/1996 ist aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen, von dem die Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefä... mehr lesen...