Begründung: Zu EZ ***** Grundbuch ***** ist im B-Blatt als Eigentümer Johann G*****, geboren am *****, einverleibt. Die Antragstellerin bringt nun in ihrem Grundbuchsgesuch vor, Gernot G*****, geboren am *****, sei Eigentümer dieser Liegenschaft und es werde die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kreditforderung der Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.400 im Range der Rangordnung unter C-LNR 3a begehrt. Sie schloss die Kopie des Abhandlungsprotokolls an, aus dem sich er... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei hat zum Nachlaß seines Vaters eine unbedingte Erbserklärung abgegeben, die das Verlassenschaftsgericht mit Beschluß vom 6. 5. 1992 angenommen hat. Teil des Nachlaßvermögens ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, zu dem die Liegenschaften EZ 18 Grundbuch ***** D*****, EZ 36 und 89 Grundbuch ***** D*****, EZ 130 Grundbuch ***** M*****, EZ 845 Grundbuch ***** S*****, und ein Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 19 Grundbuch ***** H***** g... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) brachte vor, sie habe der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) Kontokorrentkredite eingeräumt, wobei - unter Berücksichtigung wechselseitiger anderer Forderungen - zum 9. 3. 1998 ein Gesamtbetrag von S 5,642.439,03 zuzüglich weiterlaufender Zinsen unberichtigt aushafte. Für einen Teilbetrag von S 713.537 sA sei bereits ein Exekutionstitel erwirkt worden. M... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist zu einem Drittel und zu einem Sechstel Miteigentümerin der im
Spruch: genannten Liegenschaft. Der Gegner der gefährdeten Partei ist aufgrund der Einantwortungsurkunde des BG Innsbruck vom 31.5.1996 ebenfalls zu einem Drittel und zu einem Sechstel (derzeit noch "außerbücherlicher") Miteigentümer dieser Liegenschaft. Seine Miteigentumsanteile sind im Grundbuch noch seinem verstorbenen Vater zugeschrieben. Zwischen den Streitteilen sind mehrere ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs4 BEO §379 ABs4 F1
Rechtssatz: Diese Bestimmung entzieht grundsätzlich Sicherstellungen auf Liegenschaften dem Sicherungsverfahren zugunsten von Geldforderungen. Eine einstweilige Verfügung in
Betreff: unbeweglicher Sachen ist auch dann unzulässig, wenn es sich um die Sicherung eines Anspruches handelt, der seinem Wesen nach eine Geldforderung ist, obwohl dieser Anspruch anders bezeichnet wird. Wird zugunsten einer Geldforderung... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte die Erlassung nachstehender einstweiliger Verfügung: "Dem Gegner der gefährdeten Partei wird verboten, die derzeit noch im bücherlichen Eigentum der Leopoldine L***, geb. 25. 10. 1919, stehenden Liegenschaften EZ 142 des Grundbuches Berndorf I Bezirk, EZ 214 und EZ 287 des Grundbuches Berndorf IV Bezirk, EZ 223 des Grundbuches Hirtenberg und deren Hälften der Liegenschaften EZ 367, EZ 1157, EZ 1182 des Grundbuches Berndorf I Bezirk und ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 7.12.1984 verbot das Erstgericht Ing.Peter B*** als Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Gemeinschuldner) zur Sicherung der vollstreckbaren Forderung der gefährdeten Partei von S 254.879,-- s.A. die Veräußerung und Belastung der jenem auf Grund des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens nach Dipl.Ing.Helmut B*** "außerbücherlich eigentümlichen" Viertelanteiles an der Liegenschaft EZ 41 KG Berndorf (Hälfteanteil des Dipl.I... mehr lesen...
Begründung: Maria B, die Mutter der Streitteile, ist am 22.10.1983 verstorben. Zu ihren Erben sind auf Grund des Testamentes vom 19.9.1983 der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) und die beiden mj. Kinder der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin) je zu einem Drittel berufen. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 25.1.1981 hatte Maria B ihre gesamten Liegenschaften dem Beklagten geschenkt. Eine dieser Liegenschaften sche... mehr lesen...
Die gefährdete Partei beantragte, zur Sicherung ihrer Forderung gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei im Betrage von 300 753 S sA, der Prozeßkosten von 13 972.84 S und der Kosten des Sicherungsverfahrens der Gegnerin der gefährdeten Partei jede Verfügung über das ihr nach ihrem am 12. 1. 1983 verstorbenen Vater Michael F angefallene Erbgut (Erbteil), insbesondere die Veräußerung oder die sonstige Übertragung der angefallenen Erbschaft an dritte Personen, ferner die gänzliche oder ... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75ABGB §822EO §379 Abs4 F2
Rechtssatz: Die Geltendmachung der im § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB normierten Rechte setzt voraus, daß der Erbe die Erbschaft angetreten hat. Entscheidungstexte 6 Ob 679/83 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 6 Ob 679/83 SZ 56/89 4 Ob 288/98a Entscheidungstext OGH 10.11.19... mehr lesen...
Der Kläger begehrte mit der am 6. Feber 1978 eingebrachten Klage, die vier im Ausland wohnhaften Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 16 200 S zu verurteilen. Nach dem Vorbringen des Klägers sei Sophie B am 27. September 1976 gestorben. Diese habe bis zu ihrem Ableben eine Steuerberatungskanzlei geführt. Als bestellter Substitut und Liquidator habe der Kläger in der Zeit von Mai 1976 bis März 1977 Besprechungen bei Finanzämtern geführt und für die Klientel der... mehr lesen...
Der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsteller genannt) steht gegen ihre Gegnerin eine vollstreckbare Honorarforderung von 72 837.59 S zu. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes I wurde der Gegnerin des Antragstellers der Nachlaß der am 14. Feber 1977 verstorbenen Paula N eingeantwortet. Zu deren Nachlaß gehörte auch die Liegenschaft EZ 556 KG H mit einem Einheitswert von 99 000 S. Die Verbücherung der Einantwortungsurkunde ist bisher nicht erfolgt. Der Antragsteller bea... mehr lesen...
Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt - Wien vom 29. Oktober 1958 wurde dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei der Nachlaß seines Vaters Ing. Karl W. zur Gänze mit der Beschränkung der sich auf 5/8-Anteile des Nachlasses beziehenden nicht zu verbüchernden fideikommissarischen Substitution eingeantwortet. Die Klägerin behauptet, vom Beklagten die zum Nachlaß seines Vaters gehörige Liegenschaft EZ. 3399, Katastralgemeinde L., Haus in Wien I... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs4 F1
Rechtssatz: Kein richterliches Veräußerungs- und Belastungsverbot an den Bestandteilen und an dem Zubehör des Pachtgegenstandes, insbesondere am Vieh, an den Geräten, Einrichtungsgegenständen oder Feldfrüchten, zur Sicherung des Anspruches des Verpächters auf rückständigen Pachtzins. Entscheidungstexte 7 Ob 500/57 Entscheidungstext OGH 30.10.1957 7 Ob 500/57... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75EO §379 Abs4 F2
Rechtssatz: Eine Ausnahme von dem Verbot des § 379 Abs 4 EO kann aus § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB dann nicht abgeleitet werden, wenn die Forderung sich nicht gegen die Erben, sondern gegen den Erblasser und nach dessen Tod gegen die Verlassenschaft richtet. Entscheidungstexte 2 Ob 13/57 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 2 Ob 13/57 R... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Parteien auf Zahlung von 15.993.06 S u. a. der Antragsgegnerin die Veräußerung, Belastung und Verpfändung des ihr in dem Nachlaß nach der am 12. April 1948 verstorbenen Leopoldine R. angefallenen Liegenschaftsanteiles an der Liegenschaft EZ. 4 Kat.Gem. W. mit dem Wohnhaus Nr. 4, sowie die Veräußerung, Belastung und Verpfändung der zum Nachlaß gehörigen Liegenschaft EZ. 18 Kat.Gem. Sch., Grundbuch des Bezirksgerichtes W. ... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75ABGB §822EO §379 Abs4 F2GBG §21GBG §24
Rechtssatz: Auf Grund einer einstweiligen Verfügung nach § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB kann auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bei einer dem Erben noch nicht eingeantworteten Liegenschaft angemerkt werden. Es ist hiebei sowohl die Bestimmung des § 21 GBG als auch jene des § 379 Abs 4 EO unanwendbar. Die Zitierung des § 822 ABGB in § 24 GBG ist nunmehr auf § 75 der III. ... mehr lesen...
Die Klägerin, die die Verurteilung des Beklagten, ihres Ehegatten, zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes in der Höhe von 500 S anstrebt, hat die Erlassung folgender einstweiligen Verfügungen beantragt: 1. Auftrag an den Beklagten, ihr für die Dauer des Rechtsstreites einen vorläufigen Unterhalt in der Höhe des Klagsbetrages zu leisten; 2. zur Sicherung ihres Klagsanspruches Verfügungsverbot an den Beklagten in Ansehung a) seines Weinvorrates (900 l) und b) der ihm zur Gän... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75EO §379 Abs2 Z2 DEO §379 Abs4
Rechtssatz: Im Sinne des § 379 Abs 2 Z 2 EO ist ein Kostenbestimmungsbeschluß einem Urteil gleichzuhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 409/51 Entscheidungstext OGH 08.08.1951 3 Ob 409/51 SZ 24/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0005461 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antrag der gefährdeten Partei, zur Sicherung ihrer gerichtlich bestimmten Kostenforderung der Antragsgegnerin durch eine einstweilige Verfügung zu verbieten, die ihr aus dem Nachlasse ihrer Mutter angefallene Waldparzelle zu veräußern, zu belasten und zu verpfänden, Holz zu schlagen oder Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Befriedigung der Forderung der Antragstellerin zu vereiteln oder erheblich zu erschweren, abgewiesen. Das Rekursgericht hat übe... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75ABGB §822EO §379 Abs4 F2
Rechtssatz: Dem Erbengläubiger kann zur Sicherung einer vollstreckbaren Geldforderung eine EV durch Veräußerungs- und Belastungsverbot in Ansehung einer dem Erben angefallenen Liegenschaft bewilligt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 954/30 Entscheidungstext OGH 21.10.1930 2 Ob 954/30 SZ 12/269 ... mehr lesen...