Norm: EO §352c
Rechtssatz: Im Verteilungsverfahren sind lediglich Umstände zu berücksichtigen, die mit dem vormaligen Miteigentum in Zusammenhang stehen und zu einer Erhöhung oder Verringerung des abstrakt erzielbaren Meistbots führen können. Sonstige wechselseitige Ansprüche der Miteigentümer sind hingegen außerhalb des Verteilungsverfahrens geltend zu machen (so schon 3 Ob 70/14m). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende ist mit 74/120-stel Anteilen, die Verpflichtete mit 46/120-stel Anteilen Miteigentümer der im Exekutionsverfahren nach § 352 EO versteigerten und am 4. September 2007 einem Ersteher um das Meistbot von 201.000 EUR zugeschlagenen Liegenschaft samt Haus. In Ansehung von drei Wohnungen stand dem Betreibenden das Nutzungsrecht zu. Er vermietete die Wohnungen mit dem MRG unterliegenden Mietverträgen auf unbestimmte Zeit. Der Verkehrswert der Liegenschaft be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nachstehende Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beschluss des Bezirksgerichts H*****, wurde über das Vermögen des Mag. Christian H***** (im Weiteren: Gemeinschuldner) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner (zu zwei Drittel) und seine beklagte Ehegattin (zu einem Drittel) sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Ihren Drittelanteil hat die Beklagte mit Schenkungsvertrag vom 5. Dezember 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. Juni 2003 bewilligte das Erstgericht auf Antrag des Betreibenden die Versteigerung der beiden Parteien je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft gemäß § 352 EO. Der Schätzwert der Liegenschaft samt Zubehör beträgt 118.250 EUR. Die Liegenschaft samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wurde der Verpflichteten als Meistbietenden aufgrund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 105.456 EUR zugeschlagen. Davon erlegte sie 61.892,13 EUR in ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Geschwister. In dem vom Erstgericht aufgrund eines rechtswirksamen Vergleichs bewilligten Exekutionsverfahren zur Versteigerung einer näher genannten gemeinschaftlichen Liegenschaft (§ 352 EO) wurde dem Verpflichteten und bisherigen Hälfteeigentümer diese Liegenschaft um das Meistbot von 126.000 EUR zugeschlagen. Die Parteien sind Geschwister. In dem vom Erstgericht aufgrund eines rechtswirksamen Vergleichs bewilligten Exekutionsverfahren zur Verstei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Teilurteil vom 25. 1. 1985 gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden. Mit Endurteil vom 9. 3. 1987 wurde der Antrag der nunmehrigen Beklagten, auszusprechen, dass den nunmehrigen Kläger das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe, abgewiesen. Die Ehe der Streitteile wurde mit Teilurteil vom 25. 1. 1985 gemäß Paragraph 55, Absatz 3, EheG geschieden. Mit Endurteil vom 9. 3. 1987 wurde der Antrag der nunmehrigen Beklagte... mehr lesen...
Beim Erstgericht,war zu E 2005/77 ein Exekutionsverfahren zur Versteigerung der im Miteigentum der Streitteile je zur Hälfte entstandenen Liegenschaft EZ 3335 KG P anhängig; die Liegenschaft wurde am 6. Juni 1977 um das Meistbot von 800 000 S versteigert. Die Ersteher erlegten den Versteigerungsbedingungen gemäß das Meistbot, das sich unter Zuzählung von Zinsen auf 801 934 S belief, beim Erstgericht, über dessen Auftrag bei der Sparkasse P ein Sparkonto eröffnet über das nur mit Zusti... mehr lesen...
Norm: AußStrG §276AußStrG §279EO §352EO §352c
Rechtssatz: Wurde im Exekutionsverfahren auf gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in den Versteigerungsbedingungen nicht geregelt, was mit dem Erlöse zu geschehen hat, und einigen sich die ehemaligen Miteigentümer auch nach dem Erlag des Versteigerungserlöses durch den Ersteher bei Gericht nicht über dessen Verteilung, muß der eine ehemalige Miteigentümer den anderen auf ... mehr lesen...
Norm: EO §352EO §352c
Rechtssatz: Die Verteilung des Erlöses unter die Miteigentümer findet nicht nach der EO, sondern nach dem Außerstreitverfahren statt. Gelingt es dem Richter nicht, ein Einverständnis der Miteigentümer zu erzielen, so ist damit seine Mitwirkung bei der Verteilung beendet, den Beteiligten steht nunmehr der Rechtsweg offen. Mit der Durchführung der Versteigerung ist eigentlich die Tätigkeit des Exekutionsgerichtes beendet, nu... mehr lesen...