RS OGH 2019/12/17 3Ob220/19b

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Veröffentlicht am 17.12.2019
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Norm

EO §352c

Rechtssatz

Im Verteilungsverfahren sind lediglich Umstände zu berücksichtigen, die mit dem vormaligen Miteigentum in Zusammenhang stehen und zu einer Erhöhung oder Verringerung des abstrakt erzielbaren Meistbots führen können. Sonstige wechselseitige Ansprüche der Miteigentümer sind hingegen außerhalb des Verteilungsverfahrens geltend zu machen (so schon 3 Ob 70/14m).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132988

Im RIS seit

12.03.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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