Norm
EO §352cRechtssatz
Im Verteilungsverfahren sind lediglich Umstände zu berücksichtigen, die mit dem vormaligen Miteigentum in Zusammenhang stehen und zu einer Erhöhung oder Verringerung des abstrakt erzielbaren Meistbots führen können. Sonstige wechselseitige Ansprüche der Miteigentümer sind hingegen außerhalb des Verteilungsverfahrens geltend zu machen (so schon 3 Ob 70/14m).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132988Im RIS seit
12.03.2020Zuletzt aktualisiert am
12.03.2020