Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien. Sie stammen aus dem Kosovo und sind ethnisch Albaner. Sie kamen im September 1995 in das Bundesgebiet und stellten einen Asylantrag. Nachdem ihr Asylantrag (im ersten Rechtsgang) abgewiesen worden war, wurden sie aus der Bundesbetreuung entlassen. Für sie (und ihre Kinder) wurden vom 15. Februar 1997 bis 31. Juli 1999 Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes in der Höhe von S 642.827,82 erbra... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Bundesrepublik Jugoslawien. Sie stammen aus dem Kosovo und sind ethnisch Albaner. Sie kamen im September 1995 in das Bundesgebiet und stellten einen Asylantrag. Nachdem ihr Asylantrag (im ersten Rechtsgang) abgewiesen worden war, wurden sie aus der Bundesbetreuung entlassen. Für sie (und ihre Kinder) wurden vom 15. Februar 1997 bis 31. Juli 1999 Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes in der Höhe von S 642.827,82 erbra... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark23/04 Exekutionsordnung61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EO §250 Abs1 Z5;EO §290 Abs1 Z9;EO §292i;FamLAG 1967 §27 Abs2;SHG Stmk 1998 §28 Z1;
Rechtssatz: Der Erstbeschwerdeführer hat Sozialhilfeleistungen erhalten, die den von der belangten Behörde geltend gemachten Ersatzbetrag um ein Vielfaches übersteigen. Der vom Finanzamt auf sein Konto überwiesene N... mehr lesen...
Index: L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark23/04 Exekutionsordnung61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EO §250 Abs1 Z5;EO §290 Abs1 Z9;EO §292i;FamLAG 1967 §27 Abs2;SHG Stmk 1998 §28 Z1;
Rechtssatz: Der Erstbeschwerdeführer hat Sozialhilfeleistungen erhalten, die den von der belangten Behörde geltend gemachten Ersatzbetrag um ein Vielfaches übersteigen. Der vom Finanzamt auf sein Konto überwiesene N... mehr lesen...
Mit dem bei der belangten Behörde am 3. August 2000 eingelangten Antrag kam die Beschwerdeführerin um Bewilligung einer Wohnbeihilfe nach dem Niederösterreichischen Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG) ein. Für die Antragstellung wurde ein amtliches Formblatt verwendet; in der Rubrik II. "Angaben zu dem (den) Antragsteller(n) und Mitbewohner(n) - die Wohnung wird von folgenden Personen genutzt" sind die Namen der Beschwerdeführerin und zweier minderjähriger Kinder angeführt. Bei der Besc... mehr lesen...
Mit dem bei der belangten Behörde am 3. August 2000 eingelangten Antrag kam die Beschwerdeführerin um Bewilligung einer Wohnbeihilfe nach dem Niederösterreichischen Wohnungsförderungsgesetz (NÖ WFG) ein. Für die Antragstellung wurde ein amtliches Formblatt verwendet; in der Rubrik II. "Angaben zu dem (den) Antragsteller(n) und Mitbewohner(n) - die Wohnung wird von folgenden Personen genutzt" sind die Namen der Beschwerdeführerin und zweier minderjähriger Kinder angeführt. Bei der Besc... mehr lesen...
Index: L83003 Wohnbauförderung Niederösterreich23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290 Abs1 Z8;KO §1;WohnungsförderungsG NÖ 1989 §50 Abs2;
Rechtssatz: Die Konkursmasse umfasst gemäß § 1 KO nur das der Exekution unterworfene Vermögen. Da der Anspruch auf Wohnbeihilfe nicht der Exekution unterworfen ist (§ 50 Abs. 2 NÖ WohnungsförderungsG 1989; vgl. auch § 290 Abs. 1 Z. 8 EO), fällt er nicht in di... mehr lesen...
Index: L83003 Wohnbauförderung Niederösterreich23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §290 Abs1 Z8;KO §1;WohnungsförderungsG NÖ 1989 §50 Abs2;
Rechtssatz: Die Konkursmasse umfasst gemäß § 1 KO nur das der Exekution unterworfene Vermögen. Da der Anspruch auf Wohnbeihilfe nicht der Exekution unterworfen ist (§ 50 Abs. 2 NÖ WohnungsförderungsG 1989; vgl. auch § 290 Abs. 1 Z. 8 EO), fällt er nicht in di... mehr lesen...