Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt vom Beklagten S 9.940,--, nämlich den Schilling-Gegenwert von DM 1.400,--. Sie habe Manfred R***** eine Wohnung vermietet. Dieser schulde ihr an offener Miete für April 1997 DM 700,-- und an Betriebskosten für Juli 1996 bis April 1997 ebenfalls DM 700,--. Ihr stehe an den eingebrachten Sachen ein "Vorzugspfandrecht" nach § 1101 ABGB zu. Dieses Vorzugspfandrecht habe sie am 18.4.1997 geltend gemacht. Die Klägerin begehrt vom... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101ABGB §1041EO §269EO §283 Abs1
Rechtssatz: Wird der Verkaufserlös dem einzigen betreibenden Gläubiger ausgefolgt, hat der Bestandgeber, der sein Bestandgeberpfandrecht im Exekutionsverfahren nicht geltend gemacht hat, einen Verwendungsanspruch gegenüber dem betreibenden Gläubiger. Das gesetzliche Pfandrecht am Verkaufserlös ist trotz § 269 EO nicht untergegangen. Anmerkung 0000046 Entscheidun... mehr lesen...
Der Kläger hat am 20. September 1973 den PKW des damals Verpflichteten und nunmehrigen Beklagten im Zuge einer zu E 385/73 des Bezirksgerichtes Kötschach durchgeführten öffentlichen Versteigerung durch Zuschlag erworben. Mit der Behauptung daß sich der Beklagte weigere, ihm den für das beschriebene Fahrzeug ausgestellten und für dessen Zulassung erforderlichen Typenschein zu übergehen, begehrt der Kläger die Herausgabe dieses Papiers. Der Beklagte gäbe zu daß sich der Typenschein ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1089EO §269JN §1 DIII
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 1089, erster Halbsatz, ABGB finden auch bei gerichtlichen Verkäufen die über Verträge, und den Tausch- und Kaufvertrag insbesondere aufgestellten Vorschriften in der Regel statt. Auf den gerichtlichen Zwangsverkauf läßt sich dieser Lehrsatz jedoch deshalb nicht beziehen, weil dieser die Wirkung eines Kaufvertrages zwischen dem Verpflichteten und dem Ersteher der Sache nicht h... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 EABGB §427ABGB §1089EO §269EO §278EO §280KFG §31KFG §37
Rechtssatz: Aus dem Erwerb eines Personenkraftwagens im Zuge einer Zwangsversteigerung (exekutiver Fahrnisverkauf) kann kein privatrechtlicher Anspruch auf Ausfolgung des Typenscheines abgeleitet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 24.04.1974 1 Ob 51/74 RZ 1974/93 S 173 = SZ 47/... mehr lesen...
Norm: EO §269
Rechtssatz: Zum Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, die im Zuge einer Exekution freihändig verkauft werden, ist neben dem Verkauf die Übergabe der Sachen erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 21/27 Entscheidungstext OGH 26.01.1927 1 Ob 21/27 SZ 9/30 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:R... mehr lesen...