Norm
EO §269Rechtssatz
Zum Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, die im Zuge einer Exekution freihändig verkauft werden, ist neben dem Verkauf die Übergabe der Sachen erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0003686Dokumentnummer
JJR_19270126_OGH0002_0010OB00021_2700000_001