RS OGH 1997/12/9 3R396/97a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1997
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Norm

ABGB §1101
ABGB §1041
EO §269
EO §283 Abs1

Rechtssatz

Wird der Verkaufserlös dem einzigen betreibenden Gläubiger ausgefolgt, hat der Bestandgeber, der sein Bestandgeberpfandrecht im Exekutionsverfahren nicht geltend gemacht hat, einen Verwendungsanspruch gegenüber dem betreibenden Gläubiger. Das gesetzliche Pfandrecht am Verkaufserlös ist trotz § 269 EO nicht untergegangen.

Anmerkung

0000046

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:1997:RFE0000046

Dokumentnummer

JJR_19971209_LG00929_00300R00396_97A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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