Begründung: Die H***** & K***** OEG (= „Vertragpartner") schloss am 20. 10./18. 11. 1996 mit der Klägerin, die eine Brauerei betreibt, bzw deren Rechtsvorgängerin einen als „Lieferungsübereinkommen" bezeichneten Bierbezugsvertrag, der für die Absatzstätte H***** Sportbuffet für die Zeit ab Eröffnung auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen wurde. Der Vertragspartner räumte nach dieser Vereinbarung der Klägerin verbindlich und entgeltlich das Recht ein, für die erwähnte Absatz... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der Leiter einer Zweigstelle der klagenden Bank (im Folgenden: Zweigstellenleiter) war mit der Beklagten und deren mittlerweile - am 26. 5. 1998 - verstorbenen Ehegatten seit zwanzig Jahren befreundet. Im Frühjahr oder Sommer 1990 wurde er bei den mit ihm befreundeten Ehegatten mit einer Gastwirtin aus Slowenien und deren Ehegatten bekannt. Gesprächsthema war die Gewährung eines Kredits an die Gastwirtin. Als Kreditsicherung wurde eine Liegenschaft der Gastwirtin in Slo... mehr lesen...
Begründung: Bezogene des hier geltend gemachten Wechsels vom 5. 11. 1995 ist eine Betriebs- und Verwaltungs-GmbH, in deren Eigentum eine Betriebsliegenschaft in Wels steht. Diese GmbH erteilte an verschiedene Professionisten Aufträge für Umbauarbeiten des auf der Liegenschaft befindlichen Geschäftshauses. Eine neu gegründete Handels-GmbH & Co KG, deren kennzeichnender Firmenbestandteil ebenso wie jener der Betriebs- und Verwaltungs-GmbH aus dem Familiennamen der Gesellschafter g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Partei ist Komplementär der erstbeklagten Partei, die viertbeklagte Partei ist Komplementär der drittbeklagten Partei. Mit dem an die klagende Partei gerichteten Schreiben vom 8. März 1977 nahmen die erstbeklagte Partei und die drittbeklagte Partei das Anbot der klagenden Partei, ihnen 'im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen' ein Darlehen im Betrag von 570.000 S zu gewähren, an. Das Darlehen war bis spätestens 31.Mai 1977 zurückzubeza... mehr lesen...
Norm: ABGB §465ABGB §466ABGB §466aEO §263
Rechtssatz: Bei einem durch Pfand gesicherten Darlehen (Lombardkredit) steht hinreichende Pfanddeckung der Inanspruchnahme der persönlichen Haftung des Schuldners nicht im Wege. Dem Gläubiger steht es frei, zuerst die persönliche Haftung und dann die Pfanddeckung oder beide Haftungen zugleich geltend zu machen. § 263 EO enthält nur Schranken gegen eine übermäßige Exekution, somit eine Befriedigungsbesch... mehr lesen...
Norm: EO §27EO §41EO §96EO §263
Rechtssatz: Der Verpflichtete soll in der Verfügung über sein Vermögen nicht in einem größerem Maß gehindert werden, als es der Zweck der Exekution, nämlich die Befriedigung der vollstreckbaren Forderung notwendig macht (so schon RZ 1936,200). Entscheidungstexte 3 Ob 95/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 3 Ob 95/66 Veröff: EvBl 1967/33 S 46 ... mehr lesen...
Das Bankhaus S. erwirkte als Zessionar des Beklagten auf Grund eines Anspruches aus Warenlieferungen gegen den nunmehrigen Kläger das Versäumungsurteil des Landesgerichtes Linz vom 22. Jänner 1959, 2 Cg 1214/58, über einen Betrag von 17.940.80 S s. A. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde dem genannten Bankhaus mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 26. Mai 1959, 11 E 4776/59-1, die Fahrnisexekution bewilligt. Diese wurde am 24. Juni 1959 beim Verpflichteten (nunmehrigen Kläge... mehr lesen...