Begründung: Am 4. Februar 2004 wurde der betreibenden Bank zur Hereinbringung von 4.885,25 EUR sA die Zwangsversteigerung bewilligt. Im Versteigerungsedikt wurde ein Schätzwert der Liegenschaft samt Zubehör von 85.925 EUR angeführt. Das Edikt enthielt keine Angaben über vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten. Im Grundbuch waren zunächst unter CLNr 1a und CLNr 2a ein Wohnrecht und das Ausgedinge für eine aufgrund eines Übergabsvertrags Berechtigte einget... mehr lesen...
Norm: EO §226 Abs2EO §227 Abs1
Rechtssatz: Das Wohnungs- und Ausgedingsrecht ist im Meistbotsverteilungsverfahren wegen des gemeinsamen Unterhaltszwecks als Einheit zu behandeln (Heller-Berger-Stix II 1559) und gemäß § 227 Abs 1 iVm § 226 Abs 2 EO auch bei unzureichender Deckung nicht aufzuheben (Heller-Berger-Stix II 1560). Entscheidungstexte 3 Ob 81/92 Entscheidungstext OGH 16.12.... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren 8 E 13/78 des Erstgerichtes (in der Folge: "Stammverfahren") wurde die Liegenschaft EZ 66 KG Z***** (in der Folge kurz: "Stammliegenschaft") ua mit dem Grundstück Nr. 95/1 am 16.4.1980 versteigert und der Ersteherin Ingeborg O***** um das Meistbot von S 2,010.000 zugeschlagen. In jenem Verfahren wurde der Reallastberechtigten Kunigunde W***** zugunsten des im Meistbot Deckung findenden und in Anrechnung auf das Meistbot von der Ersteherin... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** Z***** am 17.4.1980 durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren 8 E 13/78 des Bezirksgerichtes Klagenfurt erworben und mußte dabei die unter CLNR 4 a einverleibte Reallast des Ausgedinges für Kunigunde W***** in Anrechnung auf das Meistbot von S 2,010.000 übernehmen. Das zur Befriedigung dieser Reallast erforderliche Deckungskapital wurde vom Exekutionsgericht mit S 599.280 bestimmt und zu CLNR 4... mehr lesen...
Norm: EO §226 Abs2EO §237 Abs3GBG §33 Abs1 litdGBG §94 Abs1 Z3 D
Rechtssatz: Die Amtsurkunde des Exekutionsgerichts, in der bestätigt wird, daß der Anspruch des Ausgedingsberechtigten gegen den Ersteher infolge gänzlicher Aufzehrung des Deckungskapitals untergegangen und der Ersteher berechtigt ist, die Einverleibung der Löschung des Ausgedinges und die Löschung der Anmerkung der Deckungskapitals zu beantragen, reicht zur Bewilligung der begehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin steht aufgrund eines Übergabsvertrages ein Ausgedinge an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** zu. Diese Liegenschaft wurde im Versteigerungsverfahren 8 E 13/78 des Bezirksgerichts Klagenfurt der Beklagten zugeschlagen. Gemäß den Versteigerungsbedingungen hatte die Beklagte die einverleibte Reallast des Ausgedinges in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Das Deckungskapital für diese im Meistbot voll Deckung findende Reallast wurde im Verteilungs... mehr lesen...
Norm: EO §226 Abs2
Rechtssatz: Aus § 226 Abs 2 EO ist zu ersehen, daß der Ersteher des Ausgedingsberechtigten die ihm kraft des übernommenen Ausgedinges gebührenden Leistungen grundsätzlich in vollem Umfange zu leisten hat. Erst wenn das Deckungskapital dies von vornherein zu klein war, voll erschöpft ist, ist dem Ersteher die Löschung der Last zu bewilligen. Entscheidungstexte 3 Ob 59/84... mehr lesen...
Norm: EO §218 Abs1EO §226 Abs2
Rechtssatz: 1) Besteht an einem Ausgedinge ein Afterpfandrecht, so ist trotzdem im Falle der Zwangsversteigerung der Liegenschaft § 226 Abs 2 EO anzuwenden. Der Afterpfangläubiger kann auf das Ausgedinge nur nach Maßgabe des § 330 EO Exekution führen. 2) Ist mit einem Ausgedinge im gleichen Rang eine Kaufschillingsrestforderung einverleibt, so ist bei der Anwendung des § 218 Abs 1 EO das Deckungskapital (§ 226 E... mehr lesen...