Norm
EO §226 Abs2Rechtssatz
Die Amtsurkunde des Exekutionsgerichts, in der bestätigt wird, daß der Anspruch des Ausgedingsberechtigten gegen den Ersteher infolge gänzlicher Aufzehrung des Deckungskapitals untergegangen und der Ersteher berechtigt ist, die Einverleibung der Löschung des Ausgedinges und die Löschung der Anmerkung der Deckungskapitals zu beantragen, reicht zur Bewilligung der begehrten Eintragungen durch das Grundbuchsgericht (zumindest dann) nicht aus, wenn das Meistbot für die Anlegung eines höheren Deckungskapitals ausgereicht hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0003804Dokumentnummer
JJR_19910611_OGH0002_0050OB00039_9100000_001