Begründung: Am 4. Februar 2004 wurde der betreibenden Bank zur Hereinbringung von 4.885,25 EUR sA die Zwangsversteigerung bewilligt. Im Versteigerungsedikt wurde ein Schätzwert der Liegenschaft samt Zubehör von 85.925 EUR angeführt. Das Edikt enthielt keine Angaben über vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten. Im Grundbuch waren zunächst unter CLNr 1a und CLNr 2a ein Wohnrecht und das Ausgedinge für eine aufgrund eines Übergabsvertrags Berechtigte einget... mehr lesen...
Begründung: Die beiden verpflichteten Parteien waren Alleineigentümer je einer Liegenschaft, welche beide (in Parzellengruppen, welche teilweise Grundstücke aus beiden Liegenschaften umfassten) im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahrens versteigert wurden. Zwei Parzellengruppen wurden der führenden betreibenden Partei als Meistbieterin zugeschlagen, darunter auch die Bauflächen mit dem Haus, in dem nach der Aktenlage auch die Zweitverpflichtete wohnt. Zwei Parzellengrupp... mehr lesen...
Norm: EO §219 Abs2EO §225 Abs2EO §226 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage, was mit den Zinsen des Deckungskapitals (und den Ergänzungsbeträgen nach § 226 Abs 2 EO, die notwendig sind, wenn das Meistbot das erforderliche Deckungskapital nicht erreicht hat) zu geschehen hat: Für die Zeit nach Abdeckung des vorrangig angemeldeten Kapitals der führenden betreibenden Partei stehen die laufenden Gegenwerte für das Ausgedinge auf dessen Dauer der führenden bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin steht aufgrund eines Übergabsvertrages ein Ausgedinge an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** zu. Diese Liegenschaft wurde im Versteigerungsverfahren 8 E 13/78 des Bezirksgerichts Klagenfurt der Beklagten zugeschlagen. Gemäß den Versteigerungsbedingungen hatte die Beklagte die einverleibte Reallast des Ausgedinges in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Das Deckungskapital für diese im Meistbot voll Deckung findende Reallast wurde im Verteilungs... mehr lesen...
Norm: EO §225 Abs2EO §226 Abs1
Rechtssatz: Übernimmt der Ersteher eine dingliche Last von beschränkter Dauer (was beim Ausgedinge den einzig vorstellbaren Fall darstellt und im § 226 Abs 1 EO auch ausdrücklich hervorgehoben wird), so ist gemäß § 225 Abs 2 EO aus dem Meistbot ein Deckungskapital zu bilden, das vom Exekutionsgericht zinstragend angelegt wird. Hier sollen die Zinsen für den vom Gesetz in erster Linie bedachten Fall, dass sich näml... mehr lesen...
Auf Antrag von Gläubigern und des Masseverwalters (§ 119 KO) gelangt die Liegenschaft EZ 66 der KG Z zur Zwangsversteigerung. Am 17. 4. 1980 wurde die Liegenschaft der Meistbietenden Ingeborg A um das Meistbot von 2 010 000 S zugeschlagen. Nach den Versteigerungsbedingungen hatte der Ersteher auch die in COZ 123 auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 20. 12. 1968 samt Nachtrag vom 20. 1. 1969 für Kunigunde W einverleibte Reallast des Ausgedinges in Anrechnung auf das Meistbot... mehr lesen...
Norm: EO §225 Abs2EO §226 Abs1
Rechtssatz: Einverleibte Ausgedinge, wie Reallasten von beschränkter Dauer, die zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten, sind im Grundbuch nicht zu löschen, wohl aber ist die Veränderung anzumerken, daß zu Befriedigung ein Deckungskapital angelegt wurde, dessen Zinsen dem Ersteher zufließen. Damit ist für jedermann im Grundbuch das wahre Rechtsverhältnis ersichtlich, ohne daß der Ersteher ungebührlich beschwert... mehr lesen...
Norm: EO §219 Abs1EO §225 Abs2EO §226 Abs1
Rechtssatz: Der Ersteher hat dem aus einem einverleibten Ausgedinge Berechtigten die zustehenden Leistungen zu erbringen und wird durch die Zinsen entschädigt; er ist daher anders als bei einer Verpflichtung zur Erbringung wiederkehrender Zahlungen nach § 219 Abs 1 EO nicht mit dem Erlag des Meistbotes von jeder witeren Verpflichtung gegenüber dem Berechtigten frei. Entscheidungstex... mehr lesen...