RS OGH 1983/1/12 3Ob186/82, 3Ob59/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1983
beobachten
merken

Norm

EO §225 Abs2
EO §226 Abs1

Rechtssatz

Einverleibte Ausgedinge, wie Reallasten von beschränkter Dauer, die zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten, sind im Grundbuch nicht zu löschen, wohl aber ist die Veränderung anzumerken, daß zu Befriedigung ein Deckungskapital angelegt wurde, dessen Zinsen dem Ersteher zufließen. Damit ist für jedermann im Grundbuch das wahre Rechtsverhältnis ersichtlich, ohne daß der Ersteher ungebührlich beschwert wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003789

Dokumentnummer

JJR_19830112_OGH0002_0030OB00186_8200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten