Entscheidungsgründe: Der Kläger erstand in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine Liegenschaft um das Meistbot von ATS 4,130.000. Die Liegenschaft war mehrfach mit Pfandrechten belastet, unter anderem mit einem solchen einer Baugesellschaft für eine vollstreckbare Forderung von ATS 62.475,77 samt Nebengebühren und Kosten. Trotz Aufforderung stellte die Baugesellschaft keinen Barzahlungsantrag und beteiligte sich auch sonst nicht am Verteilungsverfahren. Mit Meistbotsverteilungsb... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §152EO §178 Abs1 Z2EO §223
Rechtssatz: Eine Übernahme einer Forderung im Zuge des Verteilungsverfahrens ist im übrigen überhaupt nur in Ansehung pfandrechtlich sichergestellter Forderungen rechtlich möglich. Eine allfällige Mithaftung einer dritten Person (neben dem Verpflichteten des Exekutionsverfahrens) für eine im Verteilungsverfahren angemeldete Forderung begründet für diesen Mithaftenden an sich noch kein Recht auf Beteil... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 19. Mai 1980 verteilte das Erstgericht das für die Liegenschaft EZ 1182 KG E erzielte Meistbot. Hierbei blieb die von der Marktgemeinde E gemäß § 14 der Nö. Bauordnung angemeldete Forderung von 34 803 S mit der Begründung: unberücksichtigt, Aufschließungsbeiträgen komme nach der Nö. Bauordnung kein gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht im Sinne des § 216 Abs. 1 Z. 2 EO zu; im übrigen sei der Betrag auch nicht aus den letzten drei Jahren vor Zuschlagserteilung rückständ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405ABGB §1406 Abs2EO §223
Rechtssatz: Bei der "Berichtigung" von Hypothekarforderungen durch Forderungsübernahme (§ 223 Abs 2 EO) kann es sich grundsätzlich nur um eine privative Schuldübernahme handeln (Vgl hiezu §§ 171 Abs 2 und 223 Abs 1 EO). Entscheidungstexte 3 Ob 188/74 Entscheidungstext OGH 11.11.1974 3 Ob 188/74 QuHGZ 1975,H4/135 ... mehr lesen...
Norm: EO §223
Rechtssatz: Unwiderruflichkeit der Erklägung des Erstehers, seine Hypothekarforderung mit dem Meistbot zu verrechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 345/57 Entscheidungstext OGH 30.10.1957 1 Ob 345/57 JBl 1958,211 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003664 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120EO §223
Rechtssatz: Auch der Bestandnehmer, dessen bücherliches Recht zwar eingetragen ist, vom Ersteher aber nicht übernommen werden muß, hat das Recht, vom früheren Bestandgeber Entschädigung nach § 1120 ABGB zu verlangen und kann, wenn er sein Recht bei der Verteilungstagsatzung anmeldet, die vom Richter zu bestimmende Entschädigung nach § 223 Abs 3 und 4 EO bedingt zugewiesen erhalten, obwohl sein Bestandrecht erst nach gehö... mehr lesen...
Über Betreiben der Beklagten wurde die Liegenschaft EZ. 161 Katastralgemeinde M. zwangsversteigert und der Beklagten als Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 45.226.30 S zugeschlagen. Die auf der Liegenschaft auf Grund des Schuldscheines vom 17. Dezember 1928 pfandrechtlich sichergestellte Forderung der Klägerin von restlichen 1.832.34 US-Dollar wurden von der Beklagten in Anrechnung auf das Meistbot übernommen. Die Klägerin begehrt von der Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §905EO §171EO §223EO §229
Rechtssatz: Der Gläubiger einer pfandrechtlich sichergestellten effektiven Auslandsschuld, die vom Ersteher der Hypothekarliegenschaft in Anrechnung auf das Meistbot übernommen wurde, ist nicht gehalten, Befriedigung ausschließlich aus der Liegenschaft zu suchen, da der Ersteher Personalschuldner des Gläubigers wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 802/53 ... mehr lesen...