Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. 12. 1994 (ON 3) wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung einer je zur Hälfte im Miteigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaft bewilligt. Ob dieser Liegenschaft war zu C-LNr 3 ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für Siegfried L*****, den Ehegatten der Rechtsvorgängerin der Verpflichteten, einverleibt. Diesem Recht gingen im Rang die Pfandrechte der betreibenden Partei im (Höchst-)Betrag von insgesamt 3,74... mehr lesen...
Norm: EO §217 Abs2EO §220 Abs4
Rechtssatz: Der Anspruch des Verpflichteten auf Zuweisung eines allfälligen Meistbotsrest stellt eine Forderung dar, die Ausfluß aus dessen vormaligem Eigentumsrecht an der versteigerten Liegenschaft ist. Wenn daher beim Eigentumsrecht der Verpflichteten die Löschungsklage angemerkt war, bedeutet dies nach Ansicht des erkennenden Senates bei extensiver Wortinterpretation des § 220 Abs 4 EO, daß nach dessen äußerst... mehr lesen...
Norm: EO §154 Abs1EO §217 Abs2
Rechtssatz: Nach § 154 Abs 1 EO kann der Antrag auf Wiederversteigerung auch vom Verpflichteten ohne Rücksicht darauf gestellt werden, ob auf ihn ein Rest im Sinn des § 217 Abs 2 EO entfallen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 105/94 Entscheidungstext OGH 19.06.1996 3 Ob 105/94 Veröff: SZ 69/142 European ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 22. Dezember 1988, ON 54, hat das Erstgericht das Meistbot von S 2,500.000,- für die am 8. April 1988 der betreibenden Partei und Pfandgläubigerin K*** Gesellschaft mbH Nfg. KG zugeschlagene Liegenschaft EZ 1036 KG Mariahilf wie folgt zugewiesen: 1. der R*** Ö*** auf Grund ihres zu TZ 11.221/88 mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 31. Oktober 1988, 52 E 298/88, einverleibten Afterpfandrechtes auf das in COZ 3 einverleibte Pfandrecht ... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 25.Juni 1979 verstorbenen Harald A wurde den geschiedenen Ehegattinnen des Erblassers Inge A und Dagmar A, die gegen die Verlassenschaft vertragliche Unterhaltsansprüche haben, die Nachlaßseparation bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Alfred B zum Separationskurator bestellt. Die Nachlaßseparation wurde auch nach Einantwortung des Nachlasses am 1. September 1983 zur Sicherung und Befriedigung der Separationsgläubiger aufrecht erhalten ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das im gegenständlichen Zwangsversteigerungsverfahren für die 1434/10 000 Anteile des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 86 KG V erzielte Meistbot. Es ließ die von der G-Bank im Rahmen der Nebengebührensicherstellung angemeldete Forderung von 85 153.63 S ("Förderung aus Konto 12606970-0") sowie die angemeldete Forderung an "Zinsen inclusive Zinseszinsen, Verzugszinsen und erhöhten Zinsen" von insgesamt 185 745.37 S wegen nicht gehöriger Anmeldung unberücks... mehr lesen...
Norm: EO §217 Abs2EO §294 B
Rechtssatz: Der Anspruch des Verpflichteten auf die ihm bei Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nach Berichtigung der Ansprüche aller Vorberechtigten zufallende Hyperocha entsteht erst mit der Erteilung des Zuschlages, ist also vor diesem Zeitpunkt nicht existent. Entscheidungstexte 3 Ob 92/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 3 Ob 92/80 JBl 1981,441 = ... mehr lesen...
Aus dem Meistbot von 2 010 000 S der am 15. Dezember 1977 versteigerten Liegenschaft EZ 1 KG A wurde vom Erstgericht der betreibenden Partei a) auf ihre im Range COZ 3 pfandrechtlich sichergestellte Forderung aus dem Darlehensvertrag vom 13. November 1962 von 400 000 S samt 7% Zinsen und einer Nebengebührensicherstellung von 40 000 S der gesamte Kapitalsbetrag, 7% Zinsen für die Zeit vom 15. Dezember 1974 bis 15. Dezember 1977, diverse Kosten und ohne nähere Aufgliederung die Nebengeb... mehr lesen...
Mit dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 12. März 1974, verteilte das Erstgericht auf Grund des Ergebnisses der am 20. Feber 1974 durchgeführten Verteilungstagsatzung das für die Liegenschaft der Elfriede S, EZ 1969 KG, am 3. Oktober 1973 erzielte Meistbot von 715.000 S samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen. Laut Punkt 9 des Abschnitt 1 B dieses Beschlusses entfällt auf die Verpflichtete eine Hyperocha von insgesamt 34.216.65 S. Von diesem Betrag wurde a) dem Wilhelm Sch. auf Grund d... mehr lesen...
Norm: AHG §1 CdlbEO §217 Abs2EO §294 BEO §294 KEO §295EO §307EO §308 D4Geo §310
Rechtssatz: Bei Pfändung der dem Verpflichteten zustehender Hyperocha kommt dem Exekutionsgericht als zur Durchführung des Verteilungsverfahrens und als für die Verwahrung des Meistbots zuständigem Verwahrschaftsgericht nach § 310 Geo die Stellung eines Drittschuldners zu. Als solches hat es Parteienstellung kraft dieser Bestimmung, obgleich es sonst keine Rechtsper... mehr lesen...
Norm: EO §217 Abs2EO §307EO §308 D4Geo §310
Rechtssatz: Bei Pfändung der Hyperocha nach Zuschlagerteilung hat das Exekutionsgericht diese Forderungspfändung entweder im Verteilungsverfahren (betreffend das Meistbot der versteigerten Liegenschaft) zu berücksichtigen oder ein besonderes Verfahren zur Verteilung der gepfändeten Hyperocha nach § 307 EO in die Wege zu leiten. Eine Verpflichtung zu letzterem besteht jedoch nicht (ausdrückl Abl von ZB... mehr lesen...
Norm: EO §217 Abs2EO §294 B
Rechtssatz: Die Hyperocha kann (als bedingte Forderung) bereits nach dem Zuschlag rechtswirksam gepfändet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 145/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 145/74 SZ 47/95 3 Ob 92/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 3 Ob 92/80 JBl 1981,441 = EvBl 1981/102 S 322 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §210 IVAEO §213 VEO §217 Abs2EO §308 BEO §308 D4
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist rekurslegitimiert im Verteilungsverfahren, da nur mehr er zur Geltendmachung des Anspruches des Verpflichten auf die gepfändete Hyperocha nach Maßgabe seines Pfandrechtes bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung berechtigt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 145/74 Entscheidungstext... mehr lesen...