Norm
EO §154 Abs1Rechtssatz
Nach § 154 Abs 1 EO kann der Antrag auf Wiederversteigerung auch vom Verpflichteten ohne Rücksicht darauf gestellt werden, ob auf ihn ein Rest im Sinn des § 217 Abs 2 EO entfallen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105087Dokumentnummer
JJR_19960619_OGH0002_0030OB00105_9400000_001