Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem führenden betreibenden Gläubiger aufgrund des Versäumungsurteils eines inländischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2007 am 17. Oktober 2007 gegen die Verpflichtete die Pfändung ihres Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungseigentums mit dem beteiligten Miteigentümer Robert D***** und die Zwangsversteigerung der insgesamt 23364/44968 Anteile BLNR 4 und 5 an einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an W 2. Schon vor der Anmerku... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage der bei der Vormerkung ihres Eigentums am Anteil B-LNR 13 der EZ ***** fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung hat die Antragstellerin am 27. 5. 2004 beim Grundbuchsgericht die Anmerkung der Rechtfertigung des Eigentumsrechts und die Löschung der unter C-LNR 52a gegen ihren Vormann zwischenzeitig eingetragenen Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens beantragt. Das Erstgericht bewilligte dieses Eintragungsgesuch. Das (ua) von der betreibenden ... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 2000 §137 Abs1 Satz3EO idF EONov 2000 §207GBG §49 Abs2
Rechtssatz: § 137 Abs 1 Satz 3 EO (idF der EO-Novelle 2000) eröffnet dem betreibenden Gläubiger die Möglichkeit, auf ein Pfandrecht im besseren Rang hinzuweisen. Diese Information ist nicht zuletzt für die Frage bedeutsam, ob sich auf das Versteigerungsverfahren beziehende Anmerkungen nach § 49 Abs 2 GBG zu löschen sind. Für das Grundbuchsverfahren ist durch einen Hinweis... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes 1 wurde der betreibenden Gläubigerin mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31. Jänner 1973, E 1/73-2, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 169.415.19 S samt Anhang die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 243 II KG P bewilligt. Die betreibende Gläubigerin trat dem zugunsten der Firma T zu E 19/72 eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren bei. Am 30. Mai 1973 wurde die Zwangsversteigerung E 19/72 gemäß § 200 Z 3 EO... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Forderung von S 832.- samt Kosten wurde mit Beschluß vom 19. 10. 1970 die Zwangsversteigerung der der Verpflichteten gehörigen Hälfte der Liegenschaft EZ 36 GB R bewilligt, da die betreibende Partei den ihr auferlegten Kostenvorschuß von S 2000.- nicht erlegte, wurde das Zwangsversteigerungsverfahren mit Beschluß vom 14. 12. 1970 eingestellt. Am 13. 1. 1971 beantragte die betreibende Partei, ihr die zwangsweise Pfandrechtsbegründung für ihre Forderung auf der ... mehr lesen...
Norm: AO §12 Abs1EO §134EO §207GBG §20 litb
Rechtssatz: Bei einer Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 12 AO ist die im Grundbuch haftende Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens nicht zu löschen. Entscheidungstexte 7 Ob 384/55 Entscheidungstext OGH 14.09.1955 7 Ob 384/55 EvBl 1955/385 S 637 = SZ 28/203 Europ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte gemäß dem am 25. April 1955 überreichten Antrag der betreibenden Partei mit Beschluß vom 28. April 1955 die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ. 139 der Katastralgemeinde M. und ordnete die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens an. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 29. April 1955 wurde über das Vermögen des Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet. Das Erstgericht stellte hierauf d... mehr lesen...
Der betreibenden Partei, zu deren Gunsten ob der Liegenschaft der verpflichteten Partei EZ. 26 Grundbuch M. in PZ. 17 das Pfandrecht für die Forderung von 25.000 S samt Anhang und in PZ. Z. 21 jenes für die Forderung von 5000 S samt Anhang haftet, war vom Erstgerichte die Zwangsversteigerung der genannten Liegenschaft zur Hereinbringung folgender Beträge bewilligt worden, und zwar 1. am 28. Oktober 1951 von 914.90 S, 913.10 S und 911.20 S je samt Anhang (zu E 288/50), 2. am 2. Novembe... mehr lesen...
Norm: EO §207EO §208
Rechtssatz: Die Frist des § 207 Abs 1 EO ist eine Präklusivfrist. Maßgebend ist daher das Einlangen des Antrages bei Gericht, nicht die Postaufgabe. Wenn eine Nebengebührenkaution in einem derartigen Umfang einverleibt ist, daß auch die länger als drei Jahre rückständigen Zinsen darin Deckung finden, kann der betreibende Gläubiger nicht für diese länger als drei Jahre rückständigen Zinsen im Range der einzustellenden Zwangs... mehr lesen...