Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/9, 651;
Rechtssatz: Es ist nicht verfehlt, beim - der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 unterliegenden - treuhändigen Erwerb eines Grundstückes durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren von eine... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der vom Beschwerdeführer vorgelegten Urkunden verpflichtete das Exekutionsgericht Wien mit Beschluß vom 17. Oktober 1989, Zl. 1 E 12.333/89-3 über Antrag der betreibenden Partei Republik Österreich den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Ablegung des Offenbarungseides und beraumte die Tagsatzung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Leistung des Offenbarungseides für den 21. November 1989, 9.30 Uhr an. Am 10. Jänner 1990 erging zur Zl. 1 E 12.333/89 des E... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art129;B-VG Art130 Abs1;EO;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem VwGH fehlt es an einer Zuständigkeit zur Prüfung von Akten der Gerichtsbarkeit. Der VwGH ist daher zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Aufforderung zur Ablegung des Offenbarungseides und der darin angedrohten Zwangsmaßnahmen nicht zuständig. ... mehr lesen...
Index: L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §154;EO §156;EO §183;EO §195;GVG Slbg 1974 §13 Abs1 litc;GVG Slbg 1974 §17a Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Das Beschwerdeverfahren betreffend Anfechtung des Bescheides, mit dem dem Zuschlag an den Bf die grundverkehrsbehördliche Zustimmung versagt wurde, ist als gegenstandslos ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung
Norm: BMG;B-VG Art129;B-VG Art130;EO;JN §23;JN §24;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Volksanwaltschaft ist darüber hinaus ein Verwaltungsorgan ohne Befehls- und Zwangsgewalt (Imperium) und schon aus diesem Grund keine Verwaltungsbehörde iSd Art 131 Abs 1 B-VG, wie der VwG... mehr lesen...