Begründung: Das Erstgericht hatte zwei Banken die Zwangsversteigerung einer bebauten Liegenschaft bewilligt. In Ansehung der beigetretenen betreibenden Partei geschah dies im Rang der Pfandrechte C-LNr 12a und 13a. Zu C-LNr 1, 4 und 5 sind jeweils Dienstbarkeiten der elektrischen Hochspannungsleitung für eine Aktiengesellschaft (Elektrizitätsunternehmen) eingetragen und zu C-LNr 2 für die nunmehrigen beiden Revisionsrekurswerber aufgrund eines Übergabs- und Schenkungsvertrags "das... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. 4. 1995 wurde der Antragsgegnerin die energiewirtschaftliche Baubewilligung für die Errichtung der Erdgashochdruckleitung 070 Wallern-Aschach erteilt. Mit weiterem Bescheid vom 2. 1. 1996 wurde in Ansehung der jeweils in der KG F***** liegenden Grundstücke 284, 1058, 1335/1, 1337/1 und 1249 die Zulässigkeit der Enteignung zur zwangsweisen Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeitsrechte ... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Stattgebung des Rekurses des Antragstellers setzt das Gericht zweiter Instanz den von diesem zu leistenden Entschädigungsbetrag auf S 34.280 herab; dem auf Anhebung des Entschädigungsbetrages auf S 84.078 sA gerichteten Rekurs der Antragsgegner gab es dagegen nicht Folge. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diesen Ausspruch begründete das Rekursgericht damit, daß zur Frage der Bemessung der Entschädigung für die Einräumung einer... mehr lesen...
Begründung: Der Sohn der Streitteile verstarb am 28. August 1981. Er hinterließ keine Ehefrau und keine Kinder. Sein Nachlaß wurde der Beklagten, seiner Mutter, die auf Grund eines mündlichen Testamentes die bedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Zum Nachlaß gehörte die Liegenschaft EZ 2129 der Katastralgemeinde Lichtenegg; hierauf war das lebenslängliche Fruchtgenußrecht für die Beklagte einverleibt. Der Kläger, der geschiedene Ehemann der Beklagten und Vater des... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Bank wurde zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 70.000,- samt Zinsen und Kosten die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 54 in der Katastralgemeinde Gloggnitz mit einem Geschäfts- und Wohnhaus im Ortszentrum bewilligt. Ihren Höchstbetragspfandrechten C 167 und D 171 bis zu S 1,020.000,- und S 300.000,- und ihrem Pfandrecht C 196 für die Forderung von S 850.000,- geht die in C 160 lit b auf Grund des Schenkungsvertra... mehr lesen...
Norm: EO §144 Abs2RSchO §21
Rechtssatz: Wenn die Reallast der Wartung und Pflege vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sein wird, kommt es bei der Ermittlung des der Versteigerung zugrunde zu legenden Schätzwertes der Liegenschaft nur darauf an, welchen Verkehrswert diese hat, wenn die Belastung aufrecht bleibt. Entscheidungstexte 3 Ob 43/85 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §144 Abs2EO §216 Abs1 Z4EO §225
Rechtssatz: Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: 1. Der Ersteher muß die dingliche Last nicht übernehmen und es kommt gemäß § 216 Abs 1 Z 4 EO zur Festsetzung eines "Entschädigunganspruches"; 2. Der Ersteher muß die dingliche Last ohne Anrechnung auf das Meistbot übernehmen; 3. Der Ersteher muß die di... mehr lesen...
Norm: EO §144 Abs2EO §225
Rechtssatz: Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist und der Ersteher die dingliche Last ohne Anrechnung auf das Meistbot übernimmt, wurde die Belastung mit dem Ausgedinge schon bei Ermittlung des Schätzwertes berücksichtigt (§ 144 Abs 2 EO). Die Last bleibt auch nach dem Zuschlag im vollen Umfange aufrecht und der Ersteher hat ab dem Zuschlagstag das Ausgedinge in vol... mehr lesen...
Das im Miteigentum der Kläger gestandene Grundstück 862/1 EZ 106 II KG Z wurde auf Grund der Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes enteignet. Der Entschädigungsbetrag von 452 960 S wurde im Hinblick auf die im Grundbuch einverleibte Dienstbarkeit des Nichtverbauens zugunsten des Grundstückes 862/5 EZ 596 II KG Z, deren Eigentümerin die Beklagte ist, gerichtlich hinterlegt. Im Verteilungsverfahren wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes die Hälfte dieses Betrages (226 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §474EisbEG §4 Abs1 AEO §144 Abs2RSchO §21
Rechtssatz: Der Wert einer Grunddienstbarkeit ist die Differenz zwischen dem Wert des herrschenden Grundstückes bei aufrechtem Bestand des Dienstbarkeitsrechtes und dem Wert des herrschenden Grundstückes ohne diese Dienstbarkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 602/82 Entscheidungstext OGH 27.01.1983 6 Ob 602/82 SZ 56/14 ... mehr lesen...
Norm: EO §144 Abs2
Rechtssatz: Da der Wert des eine wirtschaftliche Einheit bildenden Gesamtkomplexes größer sein kann als die Summe der Einzelwerte, ist eine bloße Addition der Einzelwerte bei Bewertung des Gsamtkomplexes entweder entsprechend zu begründen oder aber die Bewertung des Gesamtkomplexes zu ändern. Entscheidungstexte 3 Ob 139/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 3 Ob ... mehr lesen...