Norm
EO §144 Abs2Rechtssatz
Da der Wert des eine wirtschaftliche Einheit bildenden Gesamtkomplexes größer sein kann als die Summe der Einzelwerte, ist eine bloße Addition der Einzelwerte bei Bewertung des Gsamtkomplexes entweder entsprechend zu begründen oder aber die Bewertung des Gesamtkomplexes zu ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0002787Dokumentnummer
JJR_19740709_OGH0002_0030OB00139_7400000_002