Norm
EO §144 Abs2Rechtssatz
Wenn die Reallast der Wartung und Pflege vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sein wird, kommt es bei der Ermittlung des der Versteigerung zugrunde zu legenden Schätzwertes der Liegenschaft nur darauf an, welchen Verkehrswert diese hat, wenn die Belastung aufrecht bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002776Dokumentnummer
JJR_19850508_OGH0002_0030OB00043_8500000_002