RS OGH 1984/7/4 3Ob59/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1984
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Norm

EO §144 Abs2
EO §216 Abs1 Z4
EO §225

Rechtssatz

Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

1. Der Ersteher muß die dingliche Last nicht übernehmen und es kommt gemäß § 216 Abs 1 Z 4 EO zur Festsetzung eines "Entschädigunganspruches";

2. Der Ersteher muß die dingliche Last ohne Anrechnung auf das Meistbot übernehmen;

3. Der Ersteher muß die dingliche Last in Anrechnung auf das Meistbot übernehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002764

Dokumentnummer

JJR_19840704_OGH0002_0030OB00059_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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