Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 2) seines Beschlusses ON 52 setzte das Erstgericht im Zwangsversteigerungsverfahren den Schätzwert für drei Grundstücksgruppen der zu versteigernden Liegenschaft mit 2,03 Mio S, 350.000 S und 250.000 S, den Schätzwert der Gesamtliegenschaft aber mit 2,63 Mio S fest. Das Erstgericht vertrat die Auffassung, dass es im Zwangsversteigerungsverfahren nicht abschließend zu klärende Fragen seien, die letztlich am Ersteher haften blieben, ob ein Mietverhältnis an einem... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentumsanteilen des Verpflichteten. Die betreibende Partei beantragte, vor Festsetzung des Schätzwertes zu klären, ob ein bereits in einem früheren Zwangsversteigerungsverfahren behauptetes Mietrecht bestehe. Das Erstgericht stellte fest, dass ein - näher beschriebenes - Mietrecht bestehe. Bei der Frage, ob ein Bestandverhältnis gültig zustande gekommen sei, handle es sich um eine Vorfrage für d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Rechtsanwalt. Ihm wurden in einem am 23. 9. 1997 bewilligten Zwangsversteigerungsverfahren rechtskräftig 121/4110 Anteile einer Innsbrucker Liegenschaft - verbunden mit Wohnungseigentum an der "Wohnung 8" und mehreren Garagenplätzen - um das geringste Gebot von 2,537.500 S zugeschlagen. Der Beklagte hatte im Exekutionsverfahren als gerichtlich bestellter Sachverständiger den Befund und das Gutachten zur Bewertung des Exekutionsobjekts zu erstatten. Zum g... mehr lesen...
Begründung: Auf der zu versteigernden Liegenschaft EZ 13 KG Warnblick befindet sich im Lastenblatt an erster Stelle (TZ 698/1922) die Dienstbarkeit des Wasserbezuges und der Wasserleitung zugunsten der Stadtgemeinde Deutschlandsberg, daran schließt die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens mit allen Fahrzeugen, Viehtreibens über die Grundstücke 213, 215/3 zugunsten des Eigentümers der Grundstücke 207/12, 198/5; sodann folgt ein Pfandrecht mit dem Höchstbetrag von S 520.000 zugunsten... mehr lesen...
Norm: EO §143EO §144
Rechtssatz: Ungeachtet der Vorschrift des § 144 EO hat das Rekursgericht die zwingende Vorschrift des § 143 Abs 1 EO über die dreifache Bewertung einer auf das Meistbot anzurechnenden Belastung von Amts wegen aufzugreifen. Entscheidungstexte 3 Ob 370/97a Entscheidungstext OGH 17.12.1997 3 Ob 370/97a European Cas... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat zuletzt in seiner Entscheidung ecolex 1992, 627 neuerlich klargestellt, daß der im Zwangsversteigerungsverfahren beigezogene Sachverständige dem Ersteher für die Richtigkeit des ermittelten Schätzwertes nicht hafte und damit die bisher bestehende Judikaturlinie SZ 57/105 und SZ 60/2 einheitlich zusammengefaßt. Er hat sich dabei auch mit den Einwänden Nowotny's (JBl 1987, 282) auseinandergesetz... mehr lesen...
Norm: EO §135EO §143EO §144
Rechtssatz: Die hier zwischen betreibender Gläubigerin und Verpflichtetem strittige Frage, ob ein Bestandverhältnis gültig zustandegekommen ist und vom Ersteher der Liegenschaft zu übernehmen sein wird, stellt eine Vorfrage für die Festsetzung des Schätzwertes durch das Gericht dar. Ein Ersteher kann - ohne Bindung an die Festsetzung des Schätzwertes gemäß § 144 EO - mit der
Begründung: , das Bestandobjekt werde ohne R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zwangsversteigerungsverfahren des Bezirksgerichtes G***** wurde der Beklagten zur Schätzung der Liegenschaft ***** als Sachverständiger beigezogen. Das vom Vollstreckungsorgan aufgenommene Protokoll vom 29.3.1989 enthält keine Beschreibung der zu schätzenden Liegenschaft nach § 28 RSchO. Der Beklagte ermittelte nach § 16 RschO einen Grund- und Bodenwert der Liegenschaft von S 1,773.546. Der Schätzwert samt Zubehör betrug S 1,778.546, das geringste Gebot sohin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Peter und Edith S*** waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 117 KG Preßbaum Haus C Nr. 117, Pfalzauerstraße 30, mit den Grundstücken 32 Baufläche, 121/12 Garten und 330 Bauarea. Diese Grundstücke sind noch nicht im Grenzkataster eingetragen. Zu E 3005/78 des Bezirksgerichtes Purkersdorf wurde diese Liegenschaft zugunsten mehrerer betreibender Gläubiger in Zwangsversteigerung gezogen. Über Anfrage des Bezirksgerichtes Purkersdorf gab das Vermessungsamt Wien am 5. A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1299 A2EO §143EO §144LBG ArtIII Z2LBG §9 Abs1 Z2RSchO §15
Rechtssatz: Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einer unrichtigen Wertermittlung durch den im Exekutionsverfahren beigezogenen Sachverständigen und einem dadurch bedingten Schaden des Erstehers (so schon SZ 57/105). Entscheidungstexte 1 Ob 679/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 1 Ob 679/86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2AHG §1 Cd 1bEO §143EO §144LBG §9 Abs1 Z2LBG ArtIII Z2RSchO §25RSchO §27RSchO §28
Rechtssatz: Die Beschreibung der zu versteigernden Liegenschaft und damit die Prüfung der Übereinstimmung der Mappengrenze mit dem tatsächlichen Besitzstand fällt nicht in den Aufgabenbereich des Sachverständigen, sondern in den des Vollstreckungsorganes. Fehler der Beschreibung können daher selbst dann nicht eine privatrechtliche Schadenersatzpf... mehr lesen...
Eine Tir. Liegenschaft mit Wohnhaus war in Zwangsversteigerung gezogen worden. Der Beklagte war als einziger Sachverständiger zur Schätzung beigezogen worden. Der von ihm ermittelte Schätzwert von 1 394 000 S wurde - ohne Einwendungen - in die gerichtlich festgestellten Versteigerungsbedingungen aufgenommen, nach denen demgemäß das geringste Gebot mit 697 000 S bestimmt war. Der Kläger ersteigerte die Liegenschaft um das Meistbot von 1.2 Mio S. Zum Gutsbestand der in Exekution gezog... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A2ABGB §1300 BEO §140EO §141EO §143EO §189LBG ArtIII Z2LBG §9 Abs1 Z2
Rechtssatz: Den im Liegenschaftszwangsversteigerungsverfahren gerichtlich bestellten Schätzungsgutachter trifft gegenüber dem späteren Ersteher in Ansehung der gutächtlichen Äußerung zur Schätzwertermittlung keine besondere Sorgfaltspflicht. Selbst auf Fahrlässigkeit beruhende Abweichungen des vom Sachverständigen im Liegenschaftszwangsversteigerungsverfahren... mehr lesen...