1.1. Mit Straferkenntnis vom 10. März 1988 legte der Magistrat Salzburg dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 5. August 1987 in X auf der Baustelle für das Betriebsgebäude des Kraftwerkes X als Arbeitgeber zu verantworten, "daß a) die Arbeitnehmer A, B, C und D mit Arbeiten (Kastenrinnenverlegung) auf dem Dach des o.a. Objektes beschäftigt wurden, obwohl Arbeiten auf Dächern, wie Dachdecker- und Spenglerarbeiten erst nach Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen, die ein Abstürzen vo... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §93 Abs5;BArbSchV §1;BArbSchV §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/24 90/19/0184 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 2 BArbSchV (argumentum " auch ") in Verbindung mit § 93 Abs 5 AAV sind bei den unter den Geltungsbereich der BArbSchV fallenden Arbeiten (vgl deren § 1) grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der AAV zusätzlich zu denen der BArbSch... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §93 Abs5;BArbSchV §1;BArbSchV §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/24 90/19/0184 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 2 BArbSchV (argumentum " auch ") in Verbindung mit § 93 Abs 5 AAV sind bei den unter den Geltungsbereich der BArbSchV fallenden Arbeiten (vgl deren § 1) grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der AAV zusätzlich zu denen der BArbSch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmten Ges.m.b.H., die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin einer näher angeführten Kommanditgesellschaft sei, als gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am 23. Oktober 1990 auf einer näher angeführten Baustelle ein namentlich genannter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmten Ges.m.b.H., die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin einer näher angeführten Kommanditgesellschaft sei, als gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am 23. Oktober 1990 auf einer näher angeführten Baustelle ein namentlich genannter... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §93 Abs5;BArbSchV §1;BArbSchV §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/24 90/19/0184 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 2 BArbSchV (argumentum " auch ") in Verbindung mit § 93 Abs 5 AAV sind bei den unter den Geltungsbereich der BArbSchV fallenden Arbeiten (vgl deren § 1) grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der AAV zusätzlich zu denen der BArbSch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T. Ges.m.b.H. zu verantworten, daß, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat auf einer näher angeführten Baustelle am 16. Oktober 1989 festgestellt worden sei, 1) beim gesamten Stahlrohrgerüst die Mittelwe... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §93 Abs5;BArbSchV §1;BArbSchV §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/24 90/19/0184 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 2 BArbSchV (argumentum " auch ") in Verbindung mit § 93 Abs 5 AAV sind bei den unter den Geltungsbereich der BArbSchV fallenden Arbeiten (vgl deren § 1) grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der AAV zusätzlich zu denen der BArbSc... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 45 Abs. 1 lit. a VStG 1950 von der Fortführung des gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer wegen des Vorwurfes einer Übertretung nach § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (AschG) in Verbindung mit § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung-AAV, BGBl. Nr. 218/1983, eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens abgesehen und die Einstellung des Str... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §93 Abs5;BArbSchV §1;BArbSchV §2;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 2 BArbSchV (argumentum " auch ") in Verbindung mit § 93 Abs 5 AAV sind bei den unter den Geltungsbereich der BArbSchV fallenden Arbeiten (vgl deren § 1) grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der AAV zusätzlich zu denen der BArbSchV anzuwenden. Dieser Grundsatz steht unter dem Vorbehalt, daß in den... mehr lesen...