Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Vorstandsmitglied und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der K.mbH mit Sitz in Wien zu verantworten, daß in einer örtlich umschriebenen Filiale am 15. Jänner 1992, obwohl dort 52 Arbeitnehmer beschäftigt worden seien, 1) nur 42 Kleiderkästen vorhanden gewesen seien, somit also 10 Arbeitnehmern keine Kästen zur Verfügung ges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §87 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020287.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Wien richtete im Instanzenzug an den Beschwerdeführer mit Datum 3. August 1993 einen Bescheid, dessen Schuldspruch samt Strafausspruch wie folgt lautet: "Sie haben es als Komplementär und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin H.... KG zu verantworten, daß am 30. August 1990 in den folgenden Betrieben dieser Personengesellschaft Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung nicht eingehalten wurden, als A) Im Betri... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §63 Abs1;AAV §81 Abs5;AAV §85 Abs3;AAV §86 Abs1;AAV §87 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 20.12.1993 93/02/0245
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ermessen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §33 Abs10;AAV §33 Abs2;AAV §87 Abs1;ASchG 1972 §27 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;GewO 1973 §39;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180117.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 7. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es "als gemäß § 9 Abs. 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter der Arbeitgeberin X-Aktiengesellschaft zu verantworten, daß beim Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage dieser Aktiengesellschaft in W, F-Straße 115-117, am 5. September 1990" im einzelnen angeführte Bestimmungen der AAV in näher umschrieb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen 1. des § 86 Abs. 9 AAV und 2. des § 87 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er es als für eine näher bezeichnete Filiale einer bestimmten Aktiengesellschaft bestellter verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG zu verantworten habe, daß am 11. Juni 1990 in der genannten Filiale "1) in den im Kellerbereich gelegenen Umkleideräumen keine Sitzgelegenheit vorhanden war u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §87 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 87 Abs 1 AAV stellt auf die Gesamtzahl der regelmäßig im Betrieb tätigen - und nicht auf die Zahl der gleichzeitig anwesenden - Arbeitnehmer ab. Die Auffassung, es käme auf die "regelmäßig höchste mögliche Anwesendenzahl" an, findet weder im Wortlaut noch im Sinn des § 87 Abs 1 AAV eine Stütze (Hinweis E 8.9.1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) vom 14. März 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer der Firma "RL Handelsges.m.b.H." zu verantworten - wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei -, daß im Bereich des Tanklagers bzw. Werkstättengebäudes (Betriebsstandort) den Arbeitnehmern entgegen den Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;AAV §85 Abs1;AAV §86 Abs1;AAV §87 Abs1;AVG §37;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren (hier: wegen Übertretung der AAV), in dem das Straferkenntnis an den Geschäftsführer der X-HandelsGmbH gerichtet ist, für diesen Geschäftsführer nicht erkennbar als Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn als Geschäftsführ... mehr lesen...