Entscheidungen zu § 59 Abs. 6 AAV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/19 93/18/0181

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 10. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß am 28. Mai 1991 ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft beim Reinigen im Inneren einer näher bezeichneten Bettfedernmischmaschine auf ein Greiferblatt des Rühr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.01.1995

RS Vwgh 1995/1/19 93/18/0181

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §59 Abs1;AAV §59 Abs6;
Rechtssatz: Bei einer Bettfedernmischmaschine mit einer Länge und einer Breite von ca vier Metern und einer Höhe von mehr als zwei Metern handelt es sich um eine "befahrbare" Betriebseinrichtung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993180181.X02 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1995

RS Vwgh 1995/1/19 93/18/0181

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §59 Abs1;AAV §59 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Mit dem Begriff "Befahren" iSd § 59 Abs 6 AAV ist nicht das Fahren unter Zuhilfenahme technischer Einrichtungen gemeint. Befahren ist hier im Sinne der Bergmannsprache zu verstehen und bedeutet im gegebenen Zusammenhang mit den in § 59 Abs 1 AAV genannten Betriebseinrichtungen, daß eine Person sich -... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1995

RS Vwgh 1995/1/19 93/18/0181

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §59 Abs1;AAV §59 Abs6;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Auslegung des Beschuldigten, daß es sich bei einer Bettfedernmischmaschine nicht um eine Einrichtung iSd § 59 Abs 1 AAV handle, sodaß ihn an der Verletzung des § 59 Abs 6 AAV kein Verschulden treffe, ist unrichtig. Sie ist aber auch nicht vertretbar, weil sie zu einer sachlich durch nichts gerech... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1995

RS Vwgh 1995/1/19 93/18/0181

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §59 Abs1;AAV §59 Abs6;
Rechtssatz: § 59 Abs 6 AAV fordert vom Arbeitgeber, daß vor dem Befahren von Einrichtungen iSd § 59 Abs 1 AAV Maßnahmen gegen Ingangsetzen und Bewegen getroffen werden müssen. Auf welche Weise dies bewerkstelligt wird, ist dem Arbeitgeber überlassen; wesentlich ist, daß die Maßnahmen das Ingangsetzen und Bewegen verhindern. Der zweite Satz des § 59 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1995

RS Vwgh 1995/1/19 93/18/0181

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §59 Abs1;AAV §59 Abs6;
Rechtssatz: Daß Mischmaschinen, die regelmäßig ein großes Volumen haben, in § 59 Abs 1 AAV nicht ausdrücklich genannt sind, schadet nicht, weil die Aufzählung im § 59 Abs 1 AAV nicht taxativ ist. Die Anführung von "Maschinen" schlechthin in der beispielsweisen Aufzählung wäre nicht zweckmäßig gewesen, weil die meisten Maschinen nicht befahrbar sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1995

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