Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §59 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Bettfedernmischmaschine mit einer Länge und einer Breite von ca vier Metern und einer Höhe von mehr als zwei Metern handelt es sich um eine "befahrbare" Betriebseinrichtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993180181.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014