RS Vwgh 1995/1/19 93/18/0181

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Veröffentlicht am 19.01.1995
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §59 Abs1;
AAV §59 Abs6;

Rechtssatz

Bei einer Bettfedernmischmaschine mit einer Länge und einer Breite von ca vier Metern und einer Höhe von mehr als zwei Metern handelt es sich um eine "befahrbare" Betriebseinrichtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993180181.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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