I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (der belangten Behörde) vom 11. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer als "Betriebsinhaber und Arbeitgeber" schuldig erkannt, er habe im Zuge der Durchführung von Malerarbeiten durch bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer auf einer näher bezeichneten Baustelle außer acht gelassen, daß erstens das dort aufgestellte Gerüst, welches eine Höhe von mehr als 2 m aufgewiesen habe (die erste Etage habe si... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs13;AAV §46 Abs6;AAV §46 Abs9;
Rechtssatz: Gem § 46 Abs 9 letzter Satz zweiter Halbsatz AAV ("sie dürfen erst nach ihrer Fertigstellung und Prüfung in Verwendung genommen werden") trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, sich vor Inverwendungnahme des Gerüstes zu vergewissern, daß die Prüfung durch eine geeignete, fachkundige und hiezu berechtigte Aufsichtsperson (e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T. Ges.m.b.H. zu verantworten, daß, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat auf einer näher angeführten Baustelle am 16. Oktober 1989 festgestellt worden sei, 1) beim gesamten Stahlrohrgerüst die Mittelwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs13;AAV §46 Abs9;VStG §44a lita;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Der Vorwurf gegen einen handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, ein Vormerk über die Überprüfung eines Stahlgerüstes habe "nicht vorgelegt" werden können, ist weder unter § 46 Abs 9 AAV noch unter § 46 Abs 13 AAV subsumierbar, zumal nach § 46 Abs 13 zweiter Satz AAV lediglich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen Berufener einer bestimmten Gesellschaft m.b.H. am 13. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle a) die Gerüstbeläge des Stahlrohrgerüstes nicht mit Mittel- und Fußwehren gesichert, b) die Arbeitsplätze auf diesem Gerüst nicht über sicher begehbare Zugänge, wie ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs13;AAV §46 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Als geeignet und fachkundig iSd § 46 Abs 13 AAV sind Aufsichtspersonen anzusehen, wenn sie die für die jeweilige Prüfung notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der Prüfungsarbeiten bieten. Solche Aufsichtspersonen sind zB Po... mehr lesen...