RS Vwgh 1991/11/11 91/19/0279

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Veröffentlicht am 11.11.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §46 Abs13;
AAV §46 Abs9;
VStG §44a lita;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

Der Vorwurf gegen einen handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, ein Vormerk über die Überprüfung eines Stahlgerüstes habe "nicht vorgelegt" werden können, ist weder unter § 46 Abs 9 AAV noch unter § 46 Abs 13 AAV subsumierbar, zumal nach § 46 Abs 13 zweiter Satz AAV lediglich das "Führen" der Vormerke geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190279.X05

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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