Norm: MSchG §10MSchG §30
Rechtssatz: "Magna" verwechselbar ähnlich mit "Magnatran" (mittelbare Verwechslungsgefahr). Veröff: PBl 1975,109 = ÖBl 1975,107 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1974:RS0105428 Dokumentnummer JJR_19741127_OPM0002_0000OM00003_7400000_001 mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §30
Rechtssatz: Hormonpräparate für die tierärztliche Medizin gleichartig mit Hormonpräparaten für die Hummanmedizin. Waren nicht völlig gegensätzlicher Natur sind dann gleichartig, wenn sie nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise, nach ihrer Beschaffenheit und Herstellung und insbesondere auch nach ihren regelmäßigen Herstellungsstätten und Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte miteinander haben, daß ... mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §30
Rechtssatz: Pharmazeutische Drogen für die Behandlung und Erleichterung von asthmatischen Zuständen und Brochialerkrankungen markenrechtlich gleichartig mit Mitteln für Heilzwecke und Gesundheitspflege. Veröff: PBl 1972,133 = ÖBl 1972,121 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1972:RS0105430 Dokumentnummer JJR_19720412_OPM0002_0000OM00006_7100000... mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §30
Rechtssatz: Nur Traubensäfte, nicht aber auch andere alkoholfreie Getränke sind markenrechtlich gleichartig mit Weinen. Begriff der markenrechtlichen Warengleichartigkeit. Veröff: PBl 1972,131 = ÖBl 1972,121 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1972:RS0105431 Dokumentnummer JJR_19720223_OPM0002_0000OM00005_7100000_001 mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §30
Rechtssatz: Mittel gegen Magenerkrankungen und Darmerkrankungen einerseits und Desinfektionsmittel und medizinische Seifen - soweit diese Waren nicht äußerlich angewendet werden - andererseits sind markenrechtlich gleichartig. Veröff: ÖBl 1972,145 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1971:RS0105432 Dokumentnummer JJR_19710428_OPM0002_0000OM0000... mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §22b
Rechtssatz: Wenn beide Parteien eines Löschungsstreites nach § 22 b MSchG in ihren Firmen das gleiche kennzeichnungskräftige Wort - hier: "Stern" - führen und dieses Wort auch in der angefochtenen Marke enthalten ist, dann kann nicht unter Hinweis auf die jüngere Firma des Klägers die Löschung der Marke des Geklagten begehrt werden; dieser ist vielmehr durch sein älteres Firmenrecht geschützt. Veröff: PBl 1965,78 = ÖBl... mehr lesen...
Norm: MSchG §10MSchG §22b
Rechtssatz: Als Firmenschlagwort im Sinne der §§ 10, 22 b MSchG kommt jedes an sich unterscheidungskräftige, darüber hinaus aber auch jedes andere vom Verkehr tatsächlich als Kennzeichen des betreffenden Unternehmens angesehene Wort innerhalb einer Firmenbezeichnung in Betracht. Der Löschungsanspruch nach § 22 b MSchG setzt ein Rechtsschutzinteresse des klagenden Unternehmens voraus. Ein solches Interesse wird bei eine... mehr lesen...