Norm
MSchG §10Rechtssatz
Mittel gegen Magenerkrankungen und Darmerkrankungen einerseits und Desinfektionsmittel und medizinische Seifen - soweit diese Waren nicht äußerlich angewendet werden - andererseits sind markenrechtlich gleichartig.
Veröff: ÖBl 1972,145
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1971:RS0105432Dokumentnummer
JJR_19710428_OPM0002_0000OM00002_7000000_001