Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Amt des Arbeitsmarktservice Steiermark. Der Beschwerdeführer ist Vater eines am 6. August 2001 geborenen Kindes. Am 9. Mai 2003 beantragte er für die Zeit ab 16. Juli 2003 die Auszahlung von Karenzurlaubsgeld für das erwähnte Kind. Mit Antragsergänzung vom 3. Juli 2003 führte er aus, er ersuche um Auszahlung des Karenzurlaubsgeldes bis 6. August 2004. Den Verwaltungsakten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: KBGG 2001 §2 Abs1 Z3;KBGG 2001 §8 Abs1 Z1;KBGG 2001 §8 Abs2;KUG 1974 §2 Abs3 idF 1995/820;KUG 1974 §37 idF 1995/522;KUG 1974 §39 Abs1 Z3 idF 2001/I/103;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Karenzurlaubsgeld gebührt bei Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages kraft Gesetzes, ohne dass es ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 29. Jänner 2002 gebar sie eine Tochter. Mit Bescheid vom 31. Juli 2001 hatte das Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich als nachgeordnete Dienstbehörde (nunmehr Dienstbehörde erster Instanz) gegründet auf § 3 Abs. 1 MSchG ausgesprochen, dass die Mutterschutzfrist der Beschwerdeführerin am 9. Dezember 2001 beginne. Mit Bescheid vom 11. März 2002 sprach diese Behör... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KBGG 2001 §3 Abs1;KUG 1974 §3 Abs1 idF 1995/522;KUG 1974 §37 idF 1995/522;KUG 1974 §43 idF 2001/I/103;
Rechtssatz: Soweit die Beamtin hinsichtlich der Höhe der Leistungen meint, sie habe während des Karenzurlaubes insgesamt EUR 852,40 (an Karenzurlaubs- und Kinderbetr... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KUG 1974 §37 idF 1995/522;
Rechtssatz: Der Einwand einer Empfängerin eines Übergenusses, sie habe die empfangenen Leistungen "im guten Glauben verbraucht" und sei auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auch nicht in der Lage, die zu Unrecht empfangenen Beträge zurückzubezahlen, geht insof... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KUG 1974 §37 idF 1995/522;
Rechtssatz: Wie den ErläutRV 1153 BlgNR XIII. GP 6 sowie 223 BlgNR XIX. GP 37 zu entnehmen ist, ist § 37 erster Satz KUG 1974 letztlich dem § 13a Abs. 1 GehG 1956 "nachgebildet", sodass die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 13a Abs. 1 GehG 1956 ent... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KUG 1974 §37 idF 1995/522; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0180 E 26. Mai 2003 RS 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Frage, ob dem Empfänger eines Betrages (eines Übergenusses), dessen Zahlung auf einen Irrtum der auszahlenden Stelle zurückgeht, Gutgläubigkeit zuzubilligen ist, ko... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: ABGB §371;GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KUG 1974 §37 idF 1995/522;
Rechtssatz: Der Einwand der Beamtin hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen hinsichtlich des gutgläubigen Eigentumserwerbes geht ins Leere, weil die Frage des Erwerbs von Eigentum an den zu Unrecht empfangenen Leis... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KUG 1974 §37 idF 1995/522;
Rechtssatz: Im Falle der Rückforderung von Übergenuss an Karenzurlaubsgeld nach dem KUG 1974 sind die Regelungen des § 37 erster Satz KUG 1974 über den Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen nach diesem Gesetz anzuwenden, sodass für eine Heranziehung des § 13a Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;KUG 1974 §37 idF 1995/522;KUG 1974 §43 idF 2001/I/103;
Rechtssatz: Für die Frage der Gutgläubigkeit des Beamten im Sinne der Theorie der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle ist nicht entscheidend, ob der Beamte in Besoldungsfragen gebildet ist oder nicht bzw. ob er verpfl... mehr lesen...